Plötzlich steht die Polizei vor der Tür.
In Baar endet eine Kontrolle für eine Frau aus Hongkong mit Festnahme, Verurteilung – und Ausweisung aus der Schweiz.
Die Behörden greifen im Kampf gegen Schwarzarbeit durch.
Kontrolle in Baar eskaliert
Am Mittwoch (08.04.2026) führte die Zuger Polizei in Baar eine Kontrolle in einer Liegenschaft durch – mit weitreichenden Folgen.
- Polizeikontrolle wegen Schwarzarbeit
- 58-jährige Frau aus Hongkong betroffen
- Sofort verurteilt
- Wegweisung aus der Schweiz
Arbeiten ohne Bewilligung
Bei der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte fest:
- Die Frau war als selbständige Sexarbeiterin tätig
- Sie verfügte über keine gültige Arbeitsbewilligung
- Dadurch wurde auch ihr Aufenthalt rechtswidrig
Die Folge:
Die Frau wurde festgenommen und direkt der Staatsanwaltschaft zugeführt.
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Urteil fällt sofort
Die Schnellrichterin der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug reagierte umgehend:
- Bedingte Geldstrafe
- Busse von mehreren tausend Franken
- Verstoss gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz
Schweiz muss verlassen werden
Neben der Strafe drohen weitere Konsequenzen:
- Wegweisung aus der Schweiz
- Einreiseverbot für 2 Jahre
- Gültig für:
- Schweiz
- Liechtenstein
- gesamte Schengen-Staaten
Die Frau muss die Schweiz bis spätestens Freitagabend verlassen.
Der Fall zeigt, wie konsequent die Behörden gegen illegale Erwerbstätigkeit vorgehen.
Wer ohne Bewilligung arbeitet, riskiert nicht nur eine Busse – sondern auch die Ausweisung.







