Die Kantonspolizei Bern hat einen mutmasslichen Raser im Berner Seeland BE ermittelt, nachdem mehrere Videos mit Verkehrsdelikten auf Social Media gemeldet wurden. Der Mann ist geständig, für zehn Raserdelikte verantwortlich zu sein. Sein Fahrzeug wurde sichergestellt und der Führerausweis eingezogen.
Social-Media-Inhalte führen zu Ermittlungen
In der Woche vom 9. März 2026 erhielt die Kantonspolizei Bern mehrere Hinweise zu veröffentlichten Social-Media-Inhalten. Die Videos zeigten einen Mann, der mutmasslich verschiedene Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz beging.
Darunter befanden sich mehrere schwere Geschwindigkeitsüberschreitungen, die als Raserdelikte eingestuft wurden. Aufgrund der Meldungen leitete die Kantonspolizei Bern umfangreiche Ermittlungen ein.
Im Verlauf der Abklärungen konnte der mutmassliche Lenker identifiziert werden. Die Polizei hielt den Mann am 13. März 2026 an seinem Wohnort in Aegerten BE an.
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Zehn Raserdelikte im Berner Seeland
Der Beschuldigte zeigte sich geständig, zwischen dem 4. Februar und dem 11. März 2026 insgesamt zehn Raserdelikte in der Region Berner Seeland begangen zu haben.
Die festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden gemäss Kantonspolizei Bern durch Gutachten und Videoanalysen ausgewertet. Die gesetzlichen Toleranzen wurden dabei bereits abgezogen.
Zu den gemeldeten Fällen gehören unter anderem:
- Auf der A2 bei Egerkingen: 202 km/h bei erlaubten 120 km/h
- In Aegerten: 125 km/h und 112 km/h bei erlaubten 50 km/h
- In Busswil: 165 km/h bei erlaubten 80 km/h
- In Kappelen: 227 km/h bei erlaubten 80 km/h, 197 km/h bei erlaubten 60 km/h sowie 101 km/h bei erlaubten 50 km/h
- In Bühl bei Aarberg: 141 km/h bei erlaubten 50 km/h sowie 194 km/h und 207 km/h bei erlaubten 80 km/h
Fahrzeug sichergestellt – Führerausweis abgegeben
Das mutmasslich verwendete Fahrzeug wurde durch die Behörden sichergestellt. Zudem musste der Lenker seinen Führerausweis zuhanden der zuständigen Administrativbehörde abgeben.
Die weiteren rechtlichen Schritte erfolgen nach Abschluss der laufenden Verfahren. Bei Raserdelikten drohen je nach Fall strafrechtliche Konsequenzen sowie Massnahmen der Administrativbehörden.






