Ein Glas Wein zum Abendessen – kein Problem, oder?
Doch wer sich danach ans Steuer setzt, riskiert schnell eine saftige Busse, den Ausweis – oder sogar ein Strafverfahren.
In der Schweiz gelten klare Regeln, wenn’s um Alkohol am Steuer geht.
Hier erfährst du, welche Promillegrenzen gelten, welche Strafen drohen und ab wann der Führerausweis futsch ist.
Die Promillegrenzen in der Schweiz
Standard-Grenze: 0,5 Promille
Für die meisten Autofahrer gilt die Grenze von 0,5 ‰ Blutalkoholkonzentration (BAK).
Wer darüber liegt, gilt als fahrunfähig – selbst bei geringer Übertretung.
0,1 Promille-Grenze für bestimmte Gruppen
Für folgende Fahrer gilt faktisch 0,1 Promille (praktisch 0,0):
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Neulenker (Probezeit)
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Berufsfahrer (z. B. Bus, Taxi, LKW)
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Begleitpersonen von Lernfahrern
Schon kleinste Mengen können hier zu Konsequenzen führen.
Strafen bei Alkohol am Steuer
Die Höhe der Strafe hängt vom Promillewert und den Begleitumständen ab.
| Promillewert | Strafe | Folgen |
|---|---|---|
| 0,5–0,79 ‰ | Ordnungsbusse ca. CHF 500.– | Verwarnung oder Busse |
| 0,8–1,59 ‰ | Strafverfahren | Busse nach Einkommen, 3 Monate Ausweisentzug |
| ab 1,6 ‰ | Straftat | Anzeige, mind. 1 Jahr Ausweisentzug, medizinische Abklärung (MPA) |
Wichtig: Schon ab 0,8 ‰ gilt Fahren als „Fahren in fahrunfähigem Zustand“ – das ist kein Bagatelldelikt.
Medizinische Abklärung (MPA)
Wer mit über 1,6 Promille oder mehrfach alkoholisiert fährt, muss zur medizinisch-psychologischen Abklärung (MPA).
Hier wird geprüft, ob eine Alkoholabhängigkeit oder Gewohnheitstrinken vorliegt.
Kosten: CHF 800–1500
Folge: Ohne bestandene MPA → kein Führerausweis
Alkoholkontrollen: So läuft’s ab
Polizei darf jederzeit Alkoholtests durchführen – auch ohne Unfall.
Der Ablauf:
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Atemalkoholtest vor Ort
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Bei Verdacht: Blutprobe im Spital
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Resultat entscheidet über Verfahren (Ordnungsbusse oder Strafanzeige)
Tipp: Eine Verweigerung gilt automatisch als Schuldeingeständnis.
Alkohol und E-Bikes / Fahrräder
Auch auf E-Bikes oder Fahrrädern gelten Promillegrenzen.
Ab 0,8 ‰ drohen ebenfalls Bussen und Ausweisentzug – besonders bei Unfällen oder Verkehrsgefährdung.










