Das Bundesgericht hat entschieden: PostFinance darf ihr Konto nicht einfach schliessen – trotz US- und UK-Sanktionen gegen einen russischen Kunden. Der Zahlungsverkehr in der Schweiz muss weiterhin möglich sein.
Hintergrund des Falls
- Der russische Staatsbürger lebt in der Schweiz und wurde 2022 von PostFinance kontiert.
- Kurz darauf kündigte PostFinance das Konto mit Verweis auf die US-Sanktionen.
- Das Handelsgericht Bern gab 2025 dem Mann Recht und beschränkte die Kontonutzung auf inländischen Zahlungsverkehr:
- Gutschriften und Lastschriften max. 15’000 CHF pro Monat
- Bareinzahlungen für QR-Rechnungen max. 15’000 CHF pro Monat
- Das Bundesgericht wies nun die Beschwerde von PostFinance ab und bestätigte die eingeschränkte Fortführung der Geschäftsbeziehung.
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Grundversorgungspflicht in der Schweiz
PostFinance ist verpflichtet, inländischen Kundinnen und Kunden Grundversorgung im Zahlungsverkehr zu gewähren. Ein Ausschluss ist nur möglich, wenn:
- Nationale oder internationale Gesetze (Finanzmarkt, Geldwäscherei, Embargos) eine Dienstleistung verbieten
- Die Einhaltung dieser Gesetze einen unverhältnismässig hohen Aufwand verursachen würde
- Schwerwiegende Rechts- oder Reputationsschäden drohen
Das Bundesgericht stellte klar:
- Keine direkten Verstösse gegen Schweizer Gesetze
- Kein unverhältnismässig hoher Aufwand
- Keine ernsthafte Gefahr für Recht oder Ruf von PostFinance
Bedeutung für Banken und Kunden
Der Entscheid verdeutlicht, dass US- oder UK-Sanktionen nicht automatisch zur Kontoschliessung in der Schweiz führen, solange kein gesetzlicher Konflikt im Inland besteht. PostFinance muss sich damit auf eingeschränkten Zahlungsverkehr für sanktionierte Kunden einstellen.







