Jedes Jahr wechseln Hunderttausende Schweizerinnen und Schweizer den Job. Die meisten denken dabei an Lohn, Ferien und Arbeitsweg. Was die wenigsten wissen: Wer mitten im Jahr die Stelle wechselt, verliert still und leise Tausende Franken in der Pensionskasse – ohne es je zu merken.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer mitten im Jahr den Job wechselt, erhält beim Austritt oft nur den gesetzlichen Mindestzins von 1.25 Prozent
- Viele Kassen zahlen am Jahresende deutlich mehr – bis zu 5 Prozent oder mehr
- Wer vor dem 31. Dezember austritt, verliert die höhere Verzinsung komplett
- Laut Berechnungen von Swissstaffing können die Einbussen langfristig mehrere zehntausend Franken betragen
- Wer seinen Job Mitte Jahr antritt, zahlt doppelt: Er verliert bei der alten Kasse und hat bei der neuen noch nicht von Zinsen profitiert
Das stille Leck in der Altersvorsorge
Die Geschichte beginnt mit einem Mechanismus, den kaum jemand kennt. Das Geld in der Pensionskasse wächst durch monatliche Einzahlungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber – und durch die Zinsen, die die Kasse auf das Guthaben zahlt. Der Bund schreibt einen Mindestzins vor: Aktuell beträgt dieser 1.25 Prozent.
Viele Pensionskassen zahlen aber deutlich mehr, wenn sie gute Anlagejahre verzeichnen. Das Problem: Die meisten Kassen entscheiden erst am Jahresende, wie hoch die Verzinsung für das vergangene Jahr ausfällt. Wer vor diesem Stichtag austritt, geht leer aus.
Wenn Kassen ihre Zinsen rückwirkend festlegen, können Versicherte bei einem Austritt vor Jahresende Erträge verlieren. Das klingt nach Kleingeld. Es ist es nicht.
Wie viel geht verloren?
Stell dir vor, du hast ein Pensionskassenguthaben von 150’000 Franken. Deine Kasse zahlt am Jahresende 4 Prozent Zins – verspricht aber beim unterjährigen Austritt nur den Mindestzins von 1.25 Prozent.
Der Unterschied: 4 % von 150’000 = 6’000 Franken. Minus 1.25 % = 1’875 Franken. Du verlierst in diesem Jahr über 4’000 Franken Zinsen – einfach weil du im Oktober die Stelle gewechselt hast.
Und das ist erst der Anfang. Laut Berechnungen von Swissstaffing können dadurch Einbussen entstehen, die sich langfristig auf mehrere zehntausend Franken belaufen. Der Grund dafür liegt im Zinseszinseffekt: Höhere Gutschriften erhöhen das Altersguthaben, das in den folgenden Jahren wiederum verzinst wird.
Was passiert mit dem Guthaben beim Jobwechsel?
Beim Stellenwechsel wird das gesamte Pensionskassenguthaben – die sogenannte Freizügigkeitsleistung – zur neuen Pensionskasse übertragen. Das passiert nicht automatisch: Du musst der alten Kasse die Koordinaten der neuen mitteilen.
Wer nichts unternimmt, riskiert Schlimmeres: Wer nach dem Jobwechsel sechs Monate lang keine neue Pensionskasse angibt, landet automatisch bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG – wo das Guthaben unverzinst verwaltet wird.
Das doppelte Problem
Wer im Juli die Stelle wechselt, hat ein doppeltes Problem:
Bei der alten Kasse: Kein Anrecht auf die höhere Jahresverzinsung – nur Mindestzins für die ersten 7 Monate.
Bei der neuen Kasse: Zinsanspruch erst ab dem Tag des Eintritts. Die Zinsen laufen also von vorne los.
Das Resultat: Niemand verliert einen Rappen auf dem Papier – und trotzdem ist man am Jahresende Tausende Franken ärmer als wenn man am 1. Januar oder 31. Dezember gewechselt hätte.
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Jobwechsel?
Aus Sicht der Pensionskasse gibt es eine klare Antwort:
- Bester Zeitpunkt: 1. Januar oder kurz danach
- Schlechtester Zeitpunkt: Oktober bis November – dann sind fast alle Jahreszinsen verloren
Wer die Wahl hat, sollte den Stellenantritt auf den Jahresbeginn legen. Das ist nicht immer möglich – aber wer es weiss, kann verhandeln.
Was kannst du tun?
1. Pensionskassenausweis anfordern Ruf deine aktuelle Pensionskasse an und frag nach dem aktuellen Guthaben und dem voraussichtlichen Jahresabschluss.
2. Austrittsleistung genau prüfen Verlange beim Austritt schriftlich, wie viel Zins du erhältst und wie viel du erhalten würdest, wenn du bis Ende Jahr bleiben würdest.
3. Guthaben sofort transferieren Sag der alten Pensionskasse sofort, wohin das Geld soll. Nie auf einem Freizügigkeitskonto schlafen lassen.
4. Lücken schliessen Bei der neuen Pensionskasse prüfen, ob ein freiwilliger Einkauf möglich ist. Dieser ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
5. Im Zweifel beraten lassen Ein Gespräch mit einem Vorsorgeexperten kostet wenig und kann Zehntausende Franken retten.
Fazit: Was du nicht weisst, kostet dich Geld
Die Pensionskasse ist für die meisten ein Zahlenwerk im Hintergrund. Einmal im Jahr kommt ein Ausweis, den viele ungelesen ablegen. Das ist verständlich – und teuer. Wer mitten im Jahr wechselt, sollte zumindest einmal nachrechnen, was der Wechsel die Rente kostet.
Ein Jobwechsel ist gut. Ein gut geplanter Jobwechsel ist besser.






