Die Pensionierung ist für viele Schweizerinnen und Schweizer ein lang ersehnter Lebensabschnitt. Doch mit dem letzten Arbeitstag verändert sich auch die finanzielle Situation grundlegend. Wie hoch wird meine AHV? Reichen AHV und Pensionskasse für meinen bisherigen Lebensstandard? Was passiert bei steigenden Gesundheits- und Pflegekosten? Und wann sollte ich überhaupt mit der Planung beginnen? Wer diese Fragen erst kurz vor der Pensionierung stellt, verschenkt wertvolle Möglichkeiten.
Die AHV ist die Basis – aber nicht der bisherige Lohn
Die AHV bildet die erste Säule der Schweizer Altersvorsorge. Wie hoch die persönliche Altersrente ausfällt, hängt insbesondere von zwei Faktoren ab: den anrechenbaren Beitragsjahren und dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen.
Besonders wichtig sind Beitragslücken.
Nach Angaben der offiziellen AHV-Informationsstelle führt ein fehlendes Beitragsjahr in der Regel zu einer Rentenkürzung von mindestens 2,3 Prozent.
Wer sich seiner Situation nicht sicher ist, sollte deshalb nicht bis zur Pensionierung warten, sondern frühzeitig überprüfen, ob das individuelle AHV-Konto vollständig ist.
2026 kommt erstmals die 13. AHV-Rente
Für Pensionierte bringt 2026 eine bedeutende Neuerung.
Im Dezember 2026 wird erstmals die 13. AHV-Altersrente ausbezahlt. Anspruch darauf haben Personen, die im Dezember Anspruch auf eine AHV-Altersrente haben. Ein separater Antrag ist nicht notwendig.
Dabei handelt es sich nicht einfach für jeden um eine zusätzliche identische Monatsrente. Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel der im betreffenden Kalenderjahr tatsächlich ausgerichteten Altersrenten.
Interessant für Personen mit Ergänzungsleistungen: Die zusätzliche 13. Altersrente wird bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht als Einnahme angerechnet und führt deshalb nicht zu deren Kürzung oder Wegfall.
Trotzdem bleibt die persönliche Rentenlücke entscheidend
Die zusätzliche AHV-Zahlung verbessert das Einkommen. Sie löst aber ein grundsätzliches Problem nicht:
Wie viel Geld benötigt man persönlich nach der Pensionierung?
Die Rechnung sollte deshalb nicht bei der AHV beginnen, sondern beim eigenen Lebensstandard.
Beispiel:
| Monatliches Budget nach Pensionierung | Betrag |
|---|---|
| AHV | CHF 2’300 |
| Pensionskasse | CHF 2’700 |
| Gesamte Renteneinnahmen | CHF 5’000 |
| Monatliche Lücke | CHF 1’500 |
| Jährliche Lücke | CHF 18’000 |
Das Beispiel ist bewusst vereinfacht.
Aber es zeigt das eigentliche Problem: CHF 1’500 monatlich fehlen über 20 Jahre gerechnet bereits CHF 360’000.
Inflation, Steuern, Kapitalerträge sowie aussergewöhnliche Gesundheits- oder Pflegekosten sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Pflege und Gesundheit können die Planung verändern
Gerade dieser Punkt wird häufig unterschätzt.
Niemand weiss mit 60 Jahren, welche Betreuung er mit 80 oder 90 benötigen wird.
Das Schweizer System besitzt dafür verschiedene Sicherungsmechanismen. Reichen Renten, Einkommen und Vermögen nicht aus, um die minimalen Lebenskosten zu decken, können unter bestimmten Voraussetzungen Ergänzungsleistungen zur AHV beansprucht werden.
Wichtig: Ergänzungsleistungen sind keine Sozialhilfe, sondern bei erfüllten Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch.
Bei Personen in einem Heim können bei der Berechnung unter anderem die Tagestaxe sowie ein kantonal festgelegter Betrag für persönliche Auslagen berücksichtigt werden.
Auch bestimmte nicht anderweitig gedeckte Krankheits- und Behinderungskosten können bei EL-Bezügern vergütet werden. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Pflege und Betreuung zu Hause oder in Tagesstätten sowie bestimmte Zahnarzt- und Transportkosten.
Das bedeutet aber nicht, dass private Vorsorge überflüssig wäre. Wer seinen bisherigen Lebensstandard und seine finanzielle Unabhängigkeit möglichst erhalten möchte, sollte wesentlich früher planen.
Früher oder später pensionieren?
Auch beim Zeitpunkt der Pensionierung besteht inzwischen mehr Flexibilität.
Die AHV-Altersrente kann grundsätzlich bereits ab 63 Jahren ganz oder teilweise vorbezogen werden. Für Frauen der Übergangsgeneration der Jahrgänge 1961 bis 1969 gelten besondere Regeln und ein möglicher Vorbezug ab 62 Jahren.
Ein Vorbezug hat allerdings Konsequenzen:
Die AHV-Rente wird dauerhaft gekürzt.
Umgekehrt kann die Altersrente mindestens ein und höchstens fünf Jahre aufgeschoben werden. Dadurch erhöht sich die spätere Rente.
Interessant ist auch die Möglichkeit eines Teilbezugs. Zwischen 20 und 80 Prozent der Rente können vorbezogen beziehungsweise aufgeschoben werden.
können vorbezogen beziehungsweise aufgeschoben werden. Damit lässt sich beispielsweise ein schrittweiser Übergang vom Berufsleben in die Pensionierung gestalten.
Nicht erst mit 64 an die AHV denken
Wer seine reguläre AHV beziehen möchte, sollte sich rechtzeitig darum kümmern.
Die offizielle AHV empfiehlt, die Anmeldung ungefähr drei bis vier Monate vor Erreichen des Referenzalters einzureichen. Die Ausgleichskasse benötigt Zeit, um die Unterlagen zu beschaffen und die definitive Rentenhöhe zu berechnen.
Die eigentliche finanzielle Pensionierungsplanung sollte allerdings deutlich früher beginnen.
Rente oder Kapital aus der Pensionskasse?
Neben der AHV entscheidet insbesondere die zweite Säule darüber, wie viel Geld nach der Pensionierung zur Verfügung steht.
Eine zentrale Entscheidung lautet:
Pensionskassenrente, Kapitalbezug oder eine Kombination aus beiden?
Die lebenslange Rente bietet Sicherheit und Planbarkeit.
Kapital bietet dagegen mehr finanzielle Flexibilität, verlangt aber auch wesentlich mehr Eigenverantwortung. Das Geld muss möglicherweise für Jahrzehnte reichen.
Deshalb sollte diese Entscheidung nicht isoliert getroffen werden. Vermögen, Lebenserwartung, Ehepartner, Wohneigentum, Steuern, Erbschaftsplanung und gewünschter Lebensstandard gehören in dieselbe Rechnung.
Auch die Inflation gehört in jede Planung
Bei durchschnittlich zwei Prozent Inflation besitzt ein heutiger Betrag von CHF 5’000 nach 20 Jahren nur noch eine Kaufkraft von rund CHF 3’365 in heutigem Geld.
Gerade wer einen grossen Teil seines Pensionskassenkapitals bezieht und dieses über viele Jahre verwenden möchte, sollte deshalb nicht nur fragen:
„Wie viel Vermögen habe ich?“
Die bessere Frage lautet:
„Wie lange reicht dieses Vermögen bei meinem gewünschten Lebensstandard?“
Die Pensionierung sollte Jahre vorher geplant werden
Eine solide Pensionierungsplanung sollte deshalb mindestens folgende Bereiche zusammenführen:
AHV: Beitragslücken prüfen und erwartete Rente berechnen.
Pensionskasse: Altersguthaben und erwartete Leistungen kennen.
Säule 3a: Bezugszeitpunkt und steuerliche Auswirkungen planen.
Budget: Realistische Ausgaben nach der Pensionierung berechnen.
Vermögen: Festlegen, welcher Betrag jährlich verbraucht werden darf.
Wohneigentum: Hypothek und Tragbarkeit nach dem Erwerbsleben prüfen.
Steuern: Kapitalbezüge und zukünftiges Renteneinkommen berücksichtigen.
Gesundheit und Pflege: Finanzielle Reserven für höhere Ausgaben im Alter einplanen.
Nachlass: Testament, Erbvertrag und Begünstigungen überprüfen.
Fazit: Entscheidend ist nicht das Rentenalter, sondern die Vorbereitung
Die Schweiz verfügt mit AHV, beruflicher Vorsorge und privater Vorsorge über ein umfassendes Altersvorsorgesystem.
Doch kein System kennt den persönlichen Lebensstandard eines einzelnen Menschen.
Wer nach der Pensionierung CHF 4’000 monatlich benötigt, hat eine völlig andere Ausgangslage als jemand, der CHF 8’000 oder CHF 10’000 benötigt.
Deshalb gibt es eine Zahl, die jeder einige Jahre vor seiner Pensionierung kennen sollte:
Wie gross ist meine persönliche Rentenlücke?
Wer diese Zahl kennt, kann handeln.
Wer sie nicht kennt, erfährt möglicherweise erst nach der Pensionierung, dass das vorhandene Vermögen schneller schrumpft als erwartet.






