Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen abgeschlossen.
Im Zentrum steht ein schwerwiegender Fall aus dem Kanton Aargau, der nun vor Gericht gebracht wird.
Gegen einen 61-jährigen Schweizer wurde Anklage erhoben.
Anklage nach abgeschlossenem Verfahren
Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg hat das Verfahren im Zusammenhang mit dem Todesfall in Obermumpf abgeschlossen.
Dem Beschuldigten werden mehrere Delikte vorgeworfen:
- vorsätzliche Tötung
- Drohung
- Beschimpfung
- Tätlichkeiten
- mehrfaches unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen
Die Anklage wurde beim Bezirksgericht Rheinfelden eingereicht.
Todesfall im März 2025
In der Nacht vom 12. März 2025 wurde die Notrufzentrale alarmiert.
Eine 55-jährige Frau wurde leblos im Badezimmer der gemeinsamen Wohnung in Obermumpf aufgefunden.
Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmassnahmen verstarb sie noch vor Ort.
Ermittlungen führten zu Tatverdacht
Bereits früh ergaben sich Hinweise auf ein mögliches Tötungsdelikt.
Rechtsmedizinische Untersuchungen und erste Ermittlungen führten zu einem dringenden Tatverdacht gegen den Ehemann.
Dieser wurde festgenommen und befindet sich seither in Haft.
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Trennung und vorherige Polizeiintervention
Zum Zeitpunkt der Tat befand sich das Ehepaar in einer Trennungsphase.
Bereits Wochen zuvor war es zu einem Polizeieinsatz gekommen.
Dabei wurde gegen den Mann eine Wegweisung und Fernhaltung ausgesprochen.
Diese Massnahme war zum Zeitpunkt des Todes bereits abgelaufen.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Zusätzlich zur vorsätzlichen Tötung wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten weitere Delikte vor:
- Drohungen gegenüber der Frau
- Beschimpfungen
- Tätlichkeiten im Vorfeld
- unbefugte Aufzeichnungen von Gesprächen
Schwerer Vorwurf im Zentrum der Anklage
Gestützt auf Gutachten geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte seine Ehefrau gewaltsam unter Wasser gedrückt habe.
Dies soll letztlich zum Tod geführt haben.
Geforderte Strafe
Die Staatsanwaltschaft beantragt:
- 16 Jahre Freiheitsstrafe
- 110 Tagessätze Geldstrafe zu CHF 30.– (unbedingt)
- Busse von CHF 500.–
Verfahren vor Gericht hängig
Die Anklage liegt nun beim Bezirksgericht Rheinfelden.
Ein Verhandlungstermin steht noch aus.
Unschuldsvermutung gilt
Für den Beschuldigten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.
Der Fall zeigt die Komplexität von Gewaltdelikten im häuslichen Umfeld.
Oft gehen solchen Taten längere Konfliktphasen und polizeiliche Interventionen voraus.
Mit der Anklageerhebung beginnt nun die gerichtliche Aufarbeitung eines schweren Falls.
Das Bezirksgericht wird zu beurteilen haben, wie die Ereignisse im März 2025 rechtlich zu bewerten sind.






