Mehr Transparenz beim Einkauf von Lebensmitteln
Ab Mitte 2027 sollen Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz klar erkennen können, unter welchen Bedingungen tierische Produkte hergestellt wurden.
Der Bundesrat will damit die Deklaration von Fleisch, Eiern und Milch ausweiten.
Kennzeichnung bei schmerzhaften Eingriffen
Künftig müssen Produkte gekennzeichnet werden, wenn sie von Tieren stammen, bei denen bestimmte Eingriffe ohne Schmerzausschaltung durchgeführt wurden.
Diese Produkte sind betroffen
Die Regelung betrifft insbesondere:
- Fleisch und Milch von Rindern nach Eingriffen wie Kastration oder Enthornung ohne Betäubung
- Schweinefleisch nach bestimmten Eingriffen ohne Schmerzausschaltung
- Eier und Geflügelfleisch bei nicht betäubtem Schnabelkürzen
- Froschschenkel ohne Betäubung
- Gänse- und Entenprodukte aus Stopfmast
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Herkunftsländer entscheiden über Deklaration
Produkte aus Ländern, in denen solche Praktiken verboten sind, müssen nicht speziell gekennzeichnet werden.
Importe aus Staaten ohne entsprechende Verbote sollen hingegen klar deklariert werden.
Schweizer Produktion bleibt ausgenommen
In der Schweiz selbst sind diese Eingriffe entweder verboten oder nur unter Betäubung erlaubt.
Daher gelten für inländische Produkte keine zusätzlichen Kennzeichnungspflichten.
Vernehmlassung bis Oktober 2026
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 22. Juni 2026 die Vernehmlassung zur sogenannten Länderlistenverordnung eröffnet.
Sie dauert bis am 13. Oktober 2026.
Ziel: bessere Entscheidungsgrundlage für Konsumenten
Mit der neuen Regelung sollen Konsumentinnen und Konsumenten bewusster entscheiden können, wie Tierwohl in der Produktion berücksichtigt wurde.






