Die Schweiz führt im Oktober 2026 eine neue Ausschreibungskategorie im Schengener Informationssystem ein. Auf Vorschlag von Europol können künftig Informationen zu bestimmten Drittstaatsangehörigen erfasst werden, wenn der Verdacht besteht, dass diese terroristische oder andere schwere Straftaten planen oder begehen könnten. Der Bundesrat hat die entsprechenden Rechtsänderungen am 26. August 2026 in Kraft gesetzt.
Die neue Regelung soll die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz, Europol und den übrigen Schengen-Staaten bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität verstärken. Im Zentrum stehen sogenannte Informationsausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS).
Europol kann den Schengen-Staaten künftig vorschlagen, bestimmte Drittstaatsangehörige zur Informationsgewinnung im SIS auszuschreiben. Voraussetzung ist, dass die betreffende Person im Verdacht steht, eine terroristische Straftat oder eine andere schwere Straftat zu planen oder zu begehen.
Europol-Vorschläge werden in der Schweiz einzeln geprüft
Bevor Europol einem Staat eine Ausschreibung vorschlägt, muss die EU-Agentur die vorhandenen Informationen zur betreffenden Person eingehend prüfen.
In der Schweiz ist das Bundesamt für Polizei (fedpol) für die weitere Prüfung zuständig. Jeder von Europol eingereichte Vorschlag wird im Einzelfall beurteilt.
fedpol entscheidet anschliessend, ob eine Ausschreibung im SIS vorgenommen oder der Vorschlag abgelehnt wird. Falls ein konkreter Fall kantonale Behörden betreffen könnte, können auch die zuständigen Kantonspolizeien in die Prüfung einbezogen werden.
Die Ausschreibungen dienen der verdeckten Informationsbeschaffung. Damit sollen Sicherheitsbehörden Hinweise erhalten, wenn sich Personen, die im Verdacht stehen, terroristische oder andere schwere Straftaten vorzubereiten, innerhalb des Schengen-Raums bewegen oder mit Behörden in Kontakt kommen.
🚨 Breaking News direkt aufs Smartphone
Verpasse keine Eilmeldung mehr – jetzt den imTicker WhatsApp-Kanal abonnieren:
👉 imTicker auf WhatsApp abonnieren
Bundesrat setzt Gesetzesänderungen auf Oktober in Kraft
Die neue Ausschreibungskategorie ist Teil einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Die Bundesversammlung hatte die Übernahme der entsprechenden europäischen Regelung und die dafür notwendigen Änderungen des Bundesgesetzes über polizeiliche Informationssysteme des Bundes bereits am 26. September 2025 genehmigt.
Nun hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. August 2026 die konkreten nächsten Schritte beschlossen. Die Änderungen des Bundesgesetzes über polizeiliche Informationssysteme des Bundes sowie die Anpassungen der Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und der Verordnung über das automatisierte Polizeifahndungssystem RIPOL treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der neuen Regelung in der Schweiz geschaffen.
Neue Ausschreibungen ab Mitte Oktober vorgesehen
Die eigentliche Inbetriebnahme der neuen Ausschreibungskategorie im SIS ist auf europäischer Ebene für den 15. Oktober 2026 vorgesehen.
Mit der neuen Möglichkeit erhalten die Schweizer Sicherheitsbehörden ein zusätzliches Instrument für den Informationsaustausch mit Europol und den anderen Staaten des Schengen-Raums. Eine automatische Übernahme von Europol-Vorschlägen ist dabei nicht vorgesehen.
Jeder einzelne Fall wird von den zuständigen Schweizer Behörden geprüft. Damit soll sichergestellt werden, dass Ausschreibungen nur nach einer eigenständigen Beurteilung und unter Einbezug der betroffenen Stellen vorgenommen werden.
Die neue Regelung ist insbesondere auf die Bekämpfung von Terrorismus und schwerer grenzüberschreitender Kriminalität ausgerichtet und erweitert die bereits bestehende Zusammenarbeit der Schweiz mit Europol und den Schengen-Staaten.






