Wer ab Mitte 2027 innerhalb der EU fliegt, erhält mehr Rechte und klarere Ansprüche. Airlines müssen künftig schneller informieren, Entschädigungen fristgerecht auszahlen und auf verschiedene Zusatzgebühren verzichten.
Für viele Passagiere bringt die Reform mehr Transparenz und einen besseren Schutz bei Verspätungen oder Flugausfällen. In einzelnen Punkten gibt es jedoch auch Einschränkungen gegenüber den bisherigen Regeln.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Entschädigung weiterhin ab drei Stunden Verspätung.
- Airlines müssen innerhalb von 30 Tagen über Entschädigungen entscheiden.
- Kostenlose Sitzplätze für Kinder unter 14 Jahren neben ihren Eltern.
- Bessere Betreuung bei langen Wartezeiten.
- Rückflug bleibt auch nach einem verpassten Hinflug gültig.
- Einheitliches Formular soll Entschädigungen vereinfachen.
Entschädigung bleibt ab drei Stunden Verspätung möglich
Nach langen Verhandlungen haben sich die EU-Staaten darauf geeinigt, die bisherige Regelung bei Flugverspätungen weitgehend beizubehalten.
Reisende haben weiterhin Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat und die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist.
Je nach Flugdistanz gelten folgende Entschädigungen:
- 250 Euro bei Flügen bis 1’500 Kilometer
- 400 Euro bei Flügen bis 3’500 Kilometer
- 600 Euro bei Flügen über 3’500 Kilometer (wenn der Flug nicht ausschliesslich innerhalb der EU stattfindet)
Die gleichen Schwellen gelten auch bei Flugannullierungen, sofern diese weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug erfolgen und die Airline die Ursache zu verantworten hat.
Airlines müssen schneller informieren
Neu sind klare Fristen für Fluggesellschaften.
Künftig müssen Airlines:
- Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Reiseende schriftlich über ihre Rechte informieren.
- Entschädigungsanträge innerhalb von 30 Kalendertagen bearbeiten oder begründen, weshalb kein Anspruch besteht.
Reisende haben neun Monate Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Diese Zusatzgebühren fallen weg
Die Reform stärkt insbesondere Familien und Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Neu gilt unter anderem:
- Kinder unter 14 Jahren dürfen kostenlos neben ihren Eltern sitzen.
- Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren Begleitpersonen müssen ebenfalls keine Sitzplatzgebühr bezahlen.
- Schreibfehler im Namen auf dem Ticket müssen kostenlos korrigiert werden.
- Bereits eingecheckte Passagiere erhalten ihren Boardingpass kostenlos ausgedruckt.
Mehr Unterstützung bei Flugproblemen
Bei längeren Wartezeiten müssen Airlines ihre Passagiere besser versorgen.
Anspruch besteht auf:
- Erfrischungen nach zwei Stunden.
- Eine Mahlzeit nach drei Stunden.
- Danach alle fünf Stunden eine weitere Mahlzeit (maximal drei pro Tag).
- Kostenlosen Internetzugang.
- Mindestens zwei Telefonate.
Ist eine Übernachtung notwendig, müssen Fluggesellschaften:
- ein Hotel bereitstellen,
- den Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft organisieren.
Kommt die Airline dieser Pflicht nicht nach, dürfen Reisende selbst eine angemessene Lösung organisieren und später die Kosten zurückfordern.
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Alternative Beförderung wird klar geregelt
Kann ein Flug nicht wie geplant stattfinden, muss die Airline innerhalb von drei Stunden eine geeignete Alternative anbieten.
Diese kann erfolgen:
- mit einer anderen Fluggesellschaft,
- über einen anderen Flughafen in der Nähe,
- über eine andere Route,
- oder – falls sinnvoll – mit der Bahn.
Die Reisebedingungen müssen vergleichbar bleiben. Wer einen Direktflug gebucht hat, darf beispielsweise nicht ohne Weiteres auf mehrere Umsteigeverbindungen verwiesen werden.
Rückflug trotz «No-show»
Eine wichtige Neuerung betrifft sogenannte «No-show»-Fälle.
Wer einen Hin- und Rückflug gemeinsam gebucht hat, den Hinflug aber nicht nutzt oder verpasst, darf den Rückflug künftig trotzdem antreten.
Zusätzliche Gebühren dürfen dafür nicht verlangt werden.
Einheitliches Formular und vollständige Rückerstattung
Zusätzlich zur Fluggastrechte-Reform sollen weitere Verbesserungen folgen.
Geplant sind:
- ein EU-weit einheitliches Formular für Entschädigungsanträge,
- vollständige Rückerstattung bei annullierten Flügen,
- Vermittlungsgebühren von Buchungsplattformen dürfen grundsätzlich nicht einbehalten werden.
Die Änderungen müssen noch formell bestätigt werden und sollen zeitgleich mit der Reform in Kraft treten.
Für welche Flüge gelten die neuen Regeln?
Die neuen Vorschriften gelten künftig:
- für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU starten,
- für Flüge in die EU, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
Voraussichtlich treten die neuen Fluggastrechte ab Mitte 2027 in Kraft.






