Die elektronische Identität kommt, doch das Vertrauen ist knapp.
Nach dem hauchdünnen Ja an der Urne will der Bundesrat nun mit zusätzlichen Schutzmassnahmen die Akzeptanz der staatlichen E-ID stärken.
Datenschutz, Transparenz und Sicherheit stehen dabei im Mittelpunkt.
Knappes Ja zwingt zu Verbesserungen
Das E-ID-Gesetz wurde am 28. September 2025 mit 50,39 % Ja-Stimmen angenommen.
Unmittelbar danach beauftragte Beat Jans das Bundesamt für Justiz, zentrale Kritikpunkte aufzunehmen.
Ziel: Vertrauen schaffen, bevor die E-ID eingeführt wird.
Datenschutz wird deutlich verstärkt
Künftig gelten strengere Regeln für den Umgang mit persönlichen Daten:
AHV-Nummer darf nur von gesetzlich berechtigten Anbietern abgefragt werden
Unautorisierte Abfragen werden automatisch blockiert
Anbieter müssen Datenabfragen und Zweck im Bundesregister offenlegen
Missbrauch kann gemeldet werden
Fehlbare Anbieter können vom System ausgeschlossen werden.
Mehr Transparenz in der Wallet
Die staatliche swiyu-Wallet informiert Nutzende aktiv:
Warnungen bei übermässigen Datenanforderungen
Hinweise zur Vertrauenswürdigkeit von Anbietern
schnelle Meldemöglichkeit bei Missbrauch
Damit sollen Nutzerinnen und Nutzer jederzeit die Kontrolle behalten.
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Sicherheit trotz Sparmassnahmen gewährleistet
Trotz Budgetkürzungen von 1,7 Mio. Franken soll die E-ID am 1. Dezember 2026 starten.
Die Vertrauensinfrastruktur wird vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation an zwei unabhängigen Standorten betrieben:
PRIMUS in Bern
CAMPUS in Frauenfeld
Die Sicherheit bleibt laut Bund unverändert gewährleistet.
Einschränkungen bei Weiterentwicklungen
Aus Spargründen werden vorerst gestoppt:
Anbindung an internationale E-ID-Systeme
Bundes-Backup-Service
Nutzung in Drittwallets
Auch zusätzliche digitale Nachweise könnten verzögert werden.
Unverknüpfbarkeit bleibt gewährleistet
Die E-ID wird technisch so umgesetzt, dass Transaktionen nicht miteinander verknüpft werden können.
Nutzer erhalten mehrere technisch unterschiedliche E-IDs
jede wird nur einmal verwendet
neue IDs werden automatisch ausgestellt
Entscheid des Bundesgerichts steht noch aus
Mehrere Beschwerden zur Abstimmung sind hängig.
Bis zum Entscheid des Bundesgericht bleibt die Inkraftsetzung des Gesetzes ausgesetzt.










