Ein stiller Moment auf der Strasse – doch für viele Tiere könnte genau dieser Moment künftig entscheidend sein.
Die Schweiz passt ihre Regeln für Tiertransporte an. Künftig sind Fahrten auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen erlaubt.
Das Ziel: weniger Stress, weniger Hitze, mehr Tierwohl
Neue Regeln für Tiertransporte in der Schweiz
Ab Juli tritt eine Anpassung in Kraft, die das bisherige Fahrverbot für bestimmte Zeiten lockert.
Tiertransporte dürfen neu auch:
- in den Nachtstunden durchgeführt werden
- an Sonn- und Feiertagen stattfinden
Damit sollen Transporte flexibler und zugleich tierfreundlicher werden.
Warum die Änderung wichtig ist
Tiere reagieren besonders empfindlich auf Transportbedingungen.
Belastende Faktoren sind unter anderem:
- hohe Temperaturen im Sommer
- lange Transportwege
- Staus und Verzögerungen
- eingeschränkter Platz im Fahrzeug
Gerade Hitze gilt als einer der grössten Stressfaktoren.
Kühlere Stunden als Vorteil
Durch Fahrten in der Nacht oder früh am Morgen können Transporte deutlich schonender gestaltet werden.
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Unterstützung durch den Schweizer Tierschutz
Der Schweizer Tierschutz STS begrüsst die Anpassung ausdrücklich.
Aus Sicht des STS ist die Flexibilisierung ein wichtiger Schritt, um Tierleid während Transporten zu reduzieren.
Besonders betroffene Tiergruppen
Die Regelung betrifft zahlreiche Nutztiere, darunter:
- Alptiere während Alpauf- und Alpabzug
- Ferkel und andere Jungtiere
- Junghennen aus der Geflügelhaltung
- Zucht- und Masttiere im landwirtschaftlichen Alltag
Tiertransporte im Spannungsfeld zwischen Landwirtschaft und Tierschutz
Die Anpassung ist auch politisch relevant.
Sie zeigt den Versuch, wirtschaftliche Abläufe und Tierwohl besser in Einklang zu bringen.
Klimawandel als zusätzlicher Faktor
Mit zunehmenden Hitzetagen in der Schweiz steigt auch die Belastung für Tiere während des Transports.
Die neue Regelung wird deshalb auch als Reaktion auf klimatische Veränderungen gesehen.
Ziel der Anpassung
- weniger Hitzestress
- bessere Planbarkeit von Transporten
- höhere Sicherheit für Tiere
Einschätzung der Behörden
Zuständig für die Regulierung ist in der Schweiz das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Die Behörde begleitet die Umsetzung und überwacht die Einhaltung der Tierschutzvorgaben.
Die neue Regelung für Tiertransporte markiert einen wichtigen Schritt in der Schweizer Tierschutzpolitik.






