Fast jede militärdienstpflichtige Person in der Schweiz kennt es.
Das kleine grüne Dienstbüchlein gehörte während Generationen fest zum Militäralltag.
Doch jetzt endet eine Ära: Ab dem 1. Juni 2026 wird das traditionsreiche Dokument endgültig digital ersetzt.
Das Dienstbüchlein verschwindet nach rund 150 Jahren
Die Schweizer Armee und der Zivilschutz führen per 1. Juni 2026 neue digitale Lösungen ein.
Künftig werden sämtliche relevanten Informationen über den sogenannten Dienstmanager beziehungsweise den Dienstmanager Zivilschutz (DIM ZS) verwaltet.
Das physische Dienstbüchlein wird nicht mehr weitergeführt.
Damit setzt der Bund einen Entscheid um, der bereits 2018 politisch angestossen wurde.
Was der Dienstmanager künftig kann
Die digitale Plattform soll deutlich mehr Funktionen bieten als das bisherige Büchlein.
Angehörige der Armee können dort unter anderem:
- absolvierte Dienste einsehen
- zukünftige Einsätze prüfen
- persönliche Daten verwalten
- administrative Prozesse digital erledigen
- Nachweise herunterladen
Die Plattform ist ortsunabhängig verfügbar und soll Prozesse vereinfachen.
Alle Armeeangehörigen erhalten Datenauszug
Anfang Juni erhalten alle Angehörigen der Armee ein offizielles Schreiben.
Dieses enthält einen persönlichen Datenauszug aus den Systemen der Militärverwaltung.
Damit können die bisherigen Einträge im Dienstbüchlein kontrolliert werden.
Was bei Fehlern passiert
Sollten Unstimmigkeiten festgestellt werden, muss das Dienstbüchlein zur Kontrolle eingeschickt werden.
Wichtig bleibt:
- Einträge bis 1. Juni 2026 bleiben gültig
- Das bisherige Dienstbüchlein muss weiterhin aufbewahrt werden
- Neue Einträge erfolgen ausschliesslich digital
Das Büchlein dient also weiterhin als Beweismittel für frühere Dienste.
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Neuer Nachweis für Militärdienstpflicht
Neu stellt die Armee einen digitalen «Ausweis über die Erfüllung der Militärdienstpflicht» zur Verfügung.
Dieser kann jederzeit:
- direkt im Dienstmanager heruntergeladen
- oder über das Kundencenter der Armee bestellt werden
Damit entfällt die bisherige Funktion des Dienstbüchleins als offizieller Nachweis.
Kein Zwang zur Digitalisierung
Der Bund betont ausdrücklich, dass kein Digitalisierungszwang besteht.
Wer den Dienstmanager nicht nutzen möchte, kann weiterhin auf analoge Prozesse zurückgreifen.
Bestimmte Unterlagen werden auch künftig über die zuständigen Stellen erhältlich sein.
Das eigentliche Dienstbüchlein wird allerdings nicht mehr neu ausgestellt.
Auch der Zivilschutz wird digital
Nicht nur die Armee ist betroffen.
Auch das blaue Dienstbüchlein des Zivilschutzes wird per 1. Juni 2026 abgelöst.
Der neue Dienstmanager Zivilschutz – kurz DIM ZS – basiert auf derselben technischen Plattform wie jene der Armee.
Pilotphase läuft bereits
Seit Februar 2026 befindet sich der DIM ZS in einer Pilotphase.
Erste Angehörige des Zivilschutzes in einzelnen Kantonen nutzen das System bereits.
Künftig sollen schweizweit alle Schutzdienstpflichtigen Zugriff auf die digitale Plattform erhalten.







