Er sprach von Notwehr und einem Kampf ums Überleben.
Doch das Strafgericht Basel-Landschaft glaubte dem 44-jährigen Beschuldigten kein Wort.
Am Ende stand eines der härtesten Urteile im Schweizer Strafrecht: lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes.
Gericht verwirft Notwehr-Version komplett
Das Baselbieter Strafgericht verurteilte den Mann am Mittwoch wegen Mordes und Störung des Totenfriedens.
Der Beschuldigte hatte behauptet, seine Ehefrau habe ihn im Februar 2024 in Binningen BL mit einem Filetiermesser angegriffen.
Er habe sich lediglich verteidigt und die Frau dabei versehentlich getötet.
Für das Gericht war diese Darstellung jedoch nicht glaubwürdig.
Gerichtspräsident spricht von «absurder» Geschichte
Gerichtspräsident Daniel Schmid fand bei der Urteilsbegründung deutliche Worte.
«Es gibt kein Indiz für die Notwehrthese», sagte er vor Gericht.
Besonders belastend seien die gerichtsmedizinischen Erkenntnisse gewesen.
Entscheidender Befund belastet den Beschuldigten
Laut Gericht wurde das Opfer mit einem Gegenstand erdrosselt.
Damit widersprachen die Experten direkt den Aussagen des Angeklagten, der behauptet hatte, seine Frau lediglich einhändig gewürgt zu haben.
Das Gericht kam zum Schluss:
- Die Verletzungen passen nicht zur geschilderten Notwehrsituation
- Die Kratzspuren am Hals des Mannes stammen laut Experten nicht von einem Messerangriff
- Die behaupteten Abwehrbewegungen hätten nicht zum Tod führen können
- Die Strangulation musste gezielt erfolgt sein
Der Gerichtspräsident erklärte, der Einsatz eines Werkzeugs zur Strangulation spreche klar gegen eine Panikreaktion.
Widersprüche in den Aussagen des Mannes
Das Gericht kritisierte zudem zahlreiche Ungereimtheiten in den Aussagen des 44-Jährigen.
Zunächst habe er angegeben, seine Frau tot aufgefunden zu haben.
Später habe er seine Darstellung geändert und von einem Streit sowie einem angeblichen Überlebenskampf gesprochen.
Besonders schwer wog für das Gericht auch das Verhalten nach der Tat.
Spuren sollen gezielt verwischt worden sein
Laut Urteil versuchte der Mann anschliessend, Spuren systematisch zu beseitigen.
Dieses Verhalten stehe im klaren Widerspruch zu seiner Darstellung einer spontanen Notwehrhandlung.
Der Gerichtspräsident bezeichnete die Geschichte deshalb nicht nur medizinisch, sondern auch inhaltlich als ausgeschlossen.
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Hohe Entschädigungen für Angehörige
Neben der lebenslangen Freiheitsstrafe sprach das Gericht den Angehörigen hohe Genugtuungen zu.
Der Verurteilte muss bezahlen:
- je 100’000 Franken an die beiden kleinen Töchter
- 100’000 Franken an die Mutter des Opfers
- 120’000 Franken an den Vater
- 60’000 Franken an die Schwester
- 20’000 Franken an die Opferhilfe
Zusätzlich muss er die Anwaltskosten der Angehörigen übernehmen.
Solidaritätskundgebung vor dem Gericht
Vor dem Strafjustizzentrum versammelten sich rund 150 Menschen.
Mit Transparenten und einer Menschenkette gedachten sie der getöteten Frau und protestierten gegen Femizide.
Die Kundgebung setzte ein sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen.
«Die Opfer dürfen nicht vergessen werden»
Gerichtspräsident Daniel Schmid richtete sich am Ende der Urteilsbegründung direkt an die Angehörigen.
«Die Opfer dürfen nicht vergessen werden», sagte er.
Kein Urteil könne das entstandene Vakuum füllen.
«Wir vom Gericht werden Sie nicht vergessen.»
Einordnung: Femizide bleiben grosses Thema
Tötungsdelikte innerhalb von Beziehungen sorgen in der Schweiz regelmässig für Diskussionen.
Fachstellen weisen seit Jahren darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen oft eskaliert und Warnsignale zu spät erkannt werden.
Organisationen fordern deshalb:
- stärkeren Opferschutz
- frühere Interventionen
- konsequente Strafverfolgung
- mehr Sensibilisierung bei häuslicher Gewalt
Das Urteil im Fall von Binningen zählt zu den härtesten Entscheiden, die ein Schweizer Gericht aussprechen kann.
Für das Strafgericht war klar: Die Notwehr-Version des Beschuldigten hielt weder medizinischen noch logischen Prüfungen stand.






