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„Missbrauch von Marktmacht“: Kartellbehörde bestraft Ryanair hart

Kartellbehörde sieht Missbrauch von Marktmacht – Ryanair spricht von einer unbegründeten Entscheidung und geht in Berufung.

by Daniel Lüdi
Donnerstag, 25. Dezember 2025 um 10:32
in Ausland, News, Wirtschaft
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Ryanair-Flugzeug auf einem Flughafen während des Bodenbetriebs

Ryanair-Flugzeug auf dem Rollfeld (Bildquelle: ANSA/EPA)

256 Millionen Euro Strafe – und sofortiger Widerstand aus Dublin

Es ist eine der höchsten Geldstrafen gegen eine Airline in Europa.
Und Ryanair will sie nicht akzeptieren.

Die Kartellbehörde hat gegen die irische Fluggesellschaft Ryanair eine Geldstrafe von 255,7 Millionen Euro verhängt. Der Vorwurf: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch die systematische Behinderung von Reisebüros beim Ticketverkauf.

Behinderung von Reisebüros im Fokus

Nach Angaben der Kartellbehörde habe Ryanair gezielt den Verkauf von Flugtickets über Online- und stationäre Reisebüros eingeschränkt. Ab April 2023 seien Buchungsversuche von Reisebüros auf der Ryanair-Webseite schrittweise blockiert worden – teilweise vollständig.

Anfang 2024 habe Ryanair zwar Partnerschaftsvereinbarungen angeboten, diese hätten jedoch Bedingungen enthalten, die es Reisebüros erschwerten, Ryanair-Flüge mit anderen Dienstleistungen wie Hotels oder Mietwagen zu kombinieren. Erst im April 2025 sei die Situation entschärft worden, als Ryanair laut Behörde eine vollständige „Whitelabel iFrame“-Lösung zur Verfügung stellte und damit wieder fairen Wettbewerb ermöglichte.
Quelle: ansa.it

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Marktanteile als Schlüsselfaktor

Ein zentrales Argument der Kartellbehörde sind die Marktanteile der Airline. Ryanair befördere 38 bis 40 Prozent aller Passagiere auf Strecken von und nach Italien – Tendenz steigend.

Diese Zahlen deuteten auf eine erhebliche Marktmacht hin, die es Ryanair ermögliche, weitgehend unabhängig von Wettbewerbern und Verbrauchern zu agieren. Insbesondere der deutliche Leistungsunterschied zu den wichtigsten Konkurrenten spiele dabei eine Rolle.

Ryanair spricht von „bizarrer Entscheidung“

Ryanair reagierte umgehend. CEO Michael O’Leary bezeichnete die Entscheidung als „bizarr und unbegründet“ und kündigte eine sofortige Berufung an.

Dabei beruft sich das Unternehmen auf ein Urteil des Mailänder Gerichts vom Januar 2024, das Ryanairs Direktvertriebsmodell als „zweifellos vorteilhaft für die Verbraucher“ eingestuft hatte. O’Leary zeigte sich überzeugt, dass der Versuch der Kartellbehörde, dieses Urteil faktisch zu revidieren, vor Gericht scheitern werde.

Zudem argumentiert Ryanair, die Ermittlungen seien unter anderem durch den Druck eines spanischen Online-Reisebüros ausgelöst worden, das wiederholt Preise zum Nachteil von Kunden erhöht habe.

Verbraucherschützer begrüssen die Strafe

Verbraucherverbände wie Codacons sowie Branchenorganisationen und Anbieter wie AIAV, Fiavet-Confcommercio und eDreams begrüssten die Entscheidung ausdrücklich. Sie sehen in der Geldstrafe ein wichtiges Signal für fairen Wettbewerb im Reisesektor.

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