Weniger Kosten, einfachere Impfungen: Das ändert sich ab Juli
Die Grundversicherung wird günstiger – zumindest teilweise.
Der Bundesrat hat mehrere Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) beschlossen, die ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Sie sollen die Gesundheitskosten dämpfen und die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) jährlich um rund 92 Millionen Franken entlasten.
Für Versicherte besonders relevant: Laboranalysen werden günstiger, die Vergütung für Schlafapnoe-Geräte sinkt – und ab 2027 können Erwachsene viele Impfungen direkt in der Apotheke beziehen.
85 Millionen Franken Einsparungen bei Laboranalysen
Den grössten Teil der Einsparungen erzielt der Bund bei Laborleistungen.
Im Rahmen des von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider initiierten «Runden Tisches» zur Kostendämpfung wurde vereinbart, dass medizinische Labore künftig auf sogenannte «Fees for Service» verzichten. Dabei handelt es sich um Vergütungen an Ärztinnen und Ärzte im Zusammenhang mit Laboranalysen.
Gleichzeitig werden die Tarife angepasst.
Die wichtigsten Änderungen:
- Die Auftragstaxe wird um 5 Franken reduziert.
- Die Tarife der zehn umsatzstärksten Laboranalysen werden gesenkt.
- Die Anpassungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft.
Geschätzte Einsparungen: rund 85 Millionen Franken pro Jahr.
Schlafapnoe: Vergütung für CPAP-Geräte sinkt
Auch bei der Behandlung von Schlafapnoe kommt es zu einer Anpassung.
CPAP-Geräte (Continuous Positive Airway Pressure) helfen Betroffenen dabei, nächtliche Atemaussetzer zu verhindern. Neue Auswertungen zeigten jedoch, dass die bisherige Mietkalkulation nicht mehr den tatsächlichen Therapiedauern entspricht.
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Das ändert sich:
- Der Höchstvergütungsbetrag sinkt von 1.50 Franken auf 1.36 Franken pro Tag.
- Die Anpassung gilt ab dem 1. Juli 2026.
Einsparungen: rund 7 Millionen Franken jährlich.
Für Patientinnen und Patienten ändert sich an der Behandlung selbst nichts.
Impfungen künftig direkt in der Apotheke
Eine weitere Neuerung betrifft die Prävention.
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Apothekerinnen und Apotheker bestimmte prophylaktische Impfungen zulasten der Grundversicherung durchführen.
Die Kosten für die Impfung und die entsprechende Beratung werden von der OKP übernommen.
Ziel der Neuerung:
- Niederschwelliger Zugang zu Impfungen
- Entlastung der Hausarztpraxen
- Stärkung der Grundversorgung
- Höhere Durchimpfungsrate bei Erwachsenen
Davon könnten insbesondere Impfungen gegen folgende Krankheiten profitieren:
- Grippe
- Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
- Weitere empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene
Was bedeutet das für Versicherte?
Die beschlossenen Änderungen sollen dazu beitragen, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu bremsen, ohne die Versorgungsqualität einzuschränken.
Für die meisten Versicherten dürften die Auswirkungen im Alltag zunächst kaum spürbar sein. Langfristig sollen die Einsparungen jedoch dazu beitragen, den Druck auf die Krankenkassenprämien zu reduzieren.
Mit den neuen Massnahmen spart die Grundversicherung künftig rund 92 Millionen Franken pro Jahr ein.
Während Laborleistungen und CPAP-Vergütungen günstiger werden, profitieren Versicherte ab 2027 von einem einfacheren Zugang zu Impfungen in Apotheken.
Ob diese Massnahmen ausreichen, um das Wachstum der Gesundheitskosten nachhaltig zu bremsen, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.






