Ein ehemaliger SBB-Kader soll sein Unternehmen über Jahre hinweg systematisch betrogen haben.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem 54-Jährigen vor, die SBB um über fünf Millionen Franken geschädigt zu haben.
Schwere Vorwürfe gegen Ex-Mitarbeiter
Die Bundesanwaltschaft hat am 24. Februar 2026 Anklage gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der SBB AG eingereicht.
Dem Hauptbeschuldigten werden vorgeworfen:
gewerbsmässiger Betrug
ungetreue Amtsführung
schwere Geldwäscherei
mehrfache Urkundenfälschung
Er soll zwischen 2007 und 2024 ein ausgeklügeltes System aufgebaut haben, um Scheinrechnungen für nicht gelieferte oder massiv überteuerte Waren zu stellen.
So lief das mutmassliche Betrugssystem
Gemäss Anklage:
Der Beschuldigte erfasste Materialbestellungen im internen System der SBB.
Rechnungen liefen über Gesellschaften von Mitbeschuldigten.
Gelieferte Waren waren teils unbrauchbar oder stark überteuert.
In den meisten Fällen erfolgte gar keine Lieferung.
Die Gelder flossen zunächst auf Firmenkonten von Mitbeschuldigten, wurden nach Abzug eines «Verbrecherlohns» weitergeleitet und schliesslich vom Hauptbeschuldigten verwendet.
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Netz aus Gesellschaften und fingierten Rechnungen
Eine Mitbeschuldigte gründete mehrere Gesellschaften, über die weitere Rechnungen gestellt wurden.
Ein vierter Beschuldigter soll fingierte Rechnungen erstellt haben, um Geldflüsse zu verschleiern. Das Geld wurde über verschiedene Konten zurückgeführt.
Teilweise soll der Hauptbeschuldigte auch Unterschriften und einen Darlehensvertrag gefälscht haben.
Teilweise verjährt – Schaden bleibt massiv
Zwischen 2007 und 2024 soll der Gesamtschaden knapp 8,7 Millionen Franken betragen haben.
Aufgrund der 15-jährigen Verjährungsfrist reduziert sich die strafrechtlich relevante Summe auf rund 5 Millionen Franken.
Hauptbeschuldigter: rund 4,4 Mio. Franken persönliche Bereicherung
Mitbeschuldigte: zwischen 14’750 und 413’044 Franken
Verfahren geht ans Bundesstrafgericht
Mit Einreichung der Anklage ist nun das Bundesstrafgericht für die weitere Information zuständig.
Für alle Beschuldigten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.










