Ab 2027 soll Werbung für besonders süsse, fettige oder salzige Lebensmittel rund um Schweizer Primarschulen weitgehend verschwinden. Eine freiwillige Branchenvereinbarung sieht Einschränkungen auf Plakaten, im Fernsehen, Radio und auf digitalen Plattformen vor. Grosse Unternehmen wie Migros, Coop und Nestlé unterstützen die Vereinbarung.
Werbung für Chips, Schokolade, Süssgetränke und Energy-Drinks soll Kinder in der Schweiz künftig weniger erreichen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat sich nach längeren Verhandlungen mit grossen Herstellern und Detailhändlern auf eine freiwillige Branchenvereinbarung verständigt.
Die finale Vereinbarung soll bis Ende 2026 unterzeichnet werden. Die neuen Regeln sollen anschliessend ab Anfang 2027 gelten.
Werbung rund um Primarschulen wird eingeschränkt
Auf dem Gelände von Primarschulen sowie in einem Umkreis von 50 Metern um Schulhäuser sollen künftig keine Plakate für entsprechend definierte Lebensmittel mehr erlaubt sein.
Auch Fernsehen und Radio sind betroffen. Vor ausdrücklich an Kinder gerichteten Sendungen sollen keine Werbespots für die entsprechenden Produkte mehr ausgestrahlt werden.
Die Einschränkungen gelten zudem für digitale Angebote. Dazu gehören unter anderem Websites, soziale Netzwerke und Videospiele, wenn mindestens 30 Prozent des Publikums aus Kindern unter 13 Jahren besteht.
Mit der Vereinbarung sollen Kinder vor einer gezielten Vermarktung von Lebensmitteln geschützt werden, die einen hohen Gehalt an Zucker, Fett oder Salz aufweisen.
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Grosse Unternehmen unterstützen Vereinbarung
An der Branchenlösung beteiligen sich zahlreiche grosse Unternehmen und Detailhändler. Dazu gehören unter anderem Coop, Migros, Aldi, Lidl, Nestlé, Coca-Cola, Emmi, Rivella und Zweifel.
Nicht alle Akteure der Lebensmittelbranche tragen die Vereinbarung mit. Der Branchenverband Chocosuisse sowie der Lebensmittelkonzern Danone lehnen eine Unterzeichnung nach den vorliegenden Angaben ab.
Damit ist die geplante Selbstregulierung nicht für die gesamte Branche verbindlich. Entscheidend wird deshalb auch sein, wie viele Unternehmen sich tatsächlich anschliessen und wie konsequent die Regeln kontrolliert werden.
Kompromiss statt gesetzliches Werbeverbot
Der Einigung zwischen Behörden und Unternehmen gingen mehrere Kompromisse voraus. Das BLV verzichtete unter anderem auf Einschränkungen rund um Sekundarschulen sowie auf Werberegeln für Kinos und Gratis-Produktmuster.
Die Detailhändler konnten im Gegenzug keine Sonderregelungen für besonders umsatzstarke Zeiten wie Ostern und Weihnachten durchsetzen. Auch in diesen Phasen sollen die vereinbarten Beschränkungen gelten.
Bei der geplanten Regelung handelt es sich ausdrücklich um eine freiwillige Branchenvereinbarung und nicht um ein gesetzliches Werbeverbot. Unternehmen, die gegen die Regeln verstossen, müssen deshalb keine staatlichen Bussen befürchten.
Externe Kontrolle soll für Einhaltung sorgen
Eine externe Kontrollstelle soll künftig überprüfen, ob sich die teilnehmenden Unternehmen an die vereinbarten Vorgaben halten. Bei wiederholten Verstössen können Unternehmen aus der Vereinbarung ausgeschlossen und öffentlich genannt werden.
Der Druck soll damit vor allem über Transparenz und die öffentliche Wahrnehmung entstehen. Ob dieses Modell langfristig ausreicht, dürfte davon abhängen, wie konsequent Verstösse festgestellt und veröffentlicht werden.
Die Vereinbarung stellt damit einen Kompromiss zwischen strengeren Forderungen nach einem gesetzlichen Werbeverbot und den Interessen der Lebensmittelbranche dar. Ab 2027 soll sich zeigen, wie stark die Werbung für besonders zucker-, fett- und salzreiche Produkte im Umfeld von Kindern tatsächlich zurückgeht.






