Die Migros hat gegen eine aktuelle Werbekampagne von Aldi Suisse Beschwerde eingereicht. Der Discounter vergleicht darin seine Preise mit jenen der Migros und von Coop. Die Migros bezeichnet die Werbung als irreführend und teilweise falsch und kritisiert insbesondere, dass die konkret verglichenen Produkte für Kundinnen und Kunden nicht direkt auf den Plakaten ersichtlich seien.
Migros kritisiert Aldi-Werbung
Unter dem Slogan «Mehr Familie, weniger zahlen» wirbt Aldi Suisse derzeit mit Preisvergleichen zu anderen Detailhändlern. Die Kampagne erschien unter anderem auf Plakaten sowie auf den Titelseiten von Sonntagszeitungen und stellt die Preise von Aldi denjenigen der Migros und von Coop gegenüber.
Nach eigenen Analysen hat die Migros nun Beschwerde gegen die Werbung eingereicht. Der Detailhändler bezeichnet die Aussagen als «irreführend und teilweise falsch» und fordert Aldi dazu auf, die entsprechenden Werbeaussagen zurückzuziehen.
Kritisiert wird insbesondere die Darstellung des Preisvergleichs. Nach Angaben der Migros sei für die Kundschaft nicht auf den ersten Blick erkennbar, welche konkreten Produkte miteinander verglichen werden.
Der vollständige Kassenzettel, auf dem die für den Vergleich herangezogenen Produkte aufgeführt sind, sei laut dem «Tages-Anzeiger» lediglich online abrufbar. Damit könne die Kundschaft die Grundlage des Preisvergleichs nicht unmittelbar anhand der Werbung überprüfen.
Aldi hält Werbung für gesetzeskonform
Aldi weist die Vorwürfe der Migros zurück. Gegenüber dem «Tages-Anzeiger» erklärte der Discounter, die Werbung in dieser Form sei gesetzeskonform. Zudem seien Preisvergleiche von den Regulierungsbehörden grundsätzlich erwünscht.
Aldi betont, man wolle den Schweizerinnen und Schweizern mit der Kampagne lediglich zeigen, dass sich mit einem Einkauf bei Aldi Suisse Geld sparen lasse. Ein direkter Angriff auf die Preise der Konkurrenz sei damit nicht beabsichtigt.
Damit stehen sich zwei unterschiedliche Einschätzungen gegenüber: Während die Migros die konkrete Gestaltung des Preisvergleichs beanstandet, sieht Aldi darin eine zulässige Form der Preiswerbung.
Auch Coop wird in der Kampagne verglichen
Neben der Migros taucht auch Coop in den Preisvergleichen von Aldi auf. Der Detailhändler wollte den Vorfall gegenüber dem «Tages-Anzeiger» allerdings nicht näher kommentieren.
Preisvergleiche zwischen den grossen Schweizer Detailhändlern sind regelmässig Bestandteil von Werbekampagnen. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist dabei entscheidend, dass die verglichenen Produkte, Mengen und Bedingungen nachvollziehbar dargestellt werden.
Ob Aldi die beanstandeten Werbeaussagen anpassen oder zurückziehen muss, ist derzeit offen. Die weitere Beurteilung hängt vom Ausgang der eingereichten Beschwerde und einer möglichen Prüfung der Werbung ab.





