Hypothekarischer Referenzzins bleibt bei 1,25 Prozent
Viele Mieterinnen und Mieter haben auf eine Veränderung gewartet – nun ist klar: Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent. Damit bleibt der massgebende Wert für Mietzinsanpassungen in der gesamten Schweiz unverändert.
Die Entscheidung wurde vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) bekanntgegeben.
Was bedeutet der stabile Referenzzins?
Der Referenzzins ist die wichtigste Grundlage für Mietzinsanpassungen in der Schweiz. Er wird vierteljährlich berechnet und basiert auf dem durchschnittlichen Zinssatz aller inländischen Hypotheken.
Aktuell gilt:
- Referenzzins bleibt bei 1,25 %
- Letzte Änderung: 2. September 2025
- Neue Berechnung per 31. März 2026: 1,31 % Durchschnittszins
- Kaufmännische Rundung ergibt weiterhin 1,25 %
Ein Wechsel erfolgt erst, wenn der Durchschnittszins unter 1,13 % fällt oder über 1,37 % steigt
Warum keine Anpassung erfolgt
Obwohl der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz leicht gesunken ist, reicht die Veränderung nicht aus, um eine neue Anpassung auszulösen.
Das bedeutet konkret:
- Keine generelle Mietzinssenkung
- Keine automatische Erhöhung
- Bestehende Mietverträge bleiben stabil
Wer Anspruch auf eine Senkung hat
Nicht alle Mietverhältnisse sind gleich betroffen. Entscheidend ist der im Vertrag hinterlegte Referenzzins.
Ein möglicher Senkungsanspruch besteht vor allem dann, wenn:
- der aktuelle Mietzins auf 1,5 % oder höher basiert
- der Mietvertrag eine entsprechende Grundlage enthält
Wichtig: Der Mietvertrag oder die letzte Mietzinsanpassung zeigt den relevanten Ausgangswert.
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Diese Faktoren beeinflussen den Mietzins zusätzlich
Der Referenzzins ist nur ein Teil der Mietzinsberechnung. Weitere Elemente können ebenfalls eine Rolle spielen:
Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise)
- Anrechnung möglich bis zu 40 %
- kann Mietzins erhöhen
Unterhalts- und Betriebskosten
- Veränderungen können angepasst werden
- müssen nachvollziehbar begründet sein
Spezialfälle
- indexierte Mietverträge
- Staffel- oder Umsatzmieten (z. B. Geschäftsräume)
- geförderter Wohnraum mit Sonderregelungen
Auch wenn sich Zinsen am Markt bewegen, sorgt die Rundungsregel dafür, dass der Referenzzins aktuell stabil bleibt. Für Mieter bedeutet das kurzfristig Planungssicherheit, für Vermieter hingegen keine automatische Anpassungsspielräume nach oben.
Der Referenzzins bleibt unverändert bei 1,25 Prozent – und damit auch die Ausgangslage für die meisten Mietverhältnisse in der Schweiz. Erst stärkere Bewegungen der Hypothekarzinsen würden eine Anpassung auslösen.






