Italien sagt nicht Nein – aber auch noch nicht Ja.
Premierministerin Giorgia Meloni signalisiert Offenheit für den Gaza-Friedensrat, warnt jedoch vor rechtlichen Hürden. Im Zentrum steht die italienische Verfassung.
Meloni: Offen, interessiert – aber gebunden an die Verfassung
Italiens Haltung zum geplanten Gaza-Friedensrat bleibt vorsichtig. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni erklärte, ihr Land sei grundsätzlich offen für eine Beteiligung, benötige jedoch mehr Zeit für eine rechtliche Prüfung.
„Unsere Position ist offen: Wir sind verfügbar und interessiert“, sagte Meloni. Italien könne aus zwei Gründen eine wichtige Rolle spielen: Einerseits bei der Umsetzung eines Nahost-Friedensplans und der Zwei-Staaten-Lösung, andererseits sei es nicht sinnvoll, sich als Land oder als Europa von einem internationalen Gremium auszuschliessen, das politisch relevant sei, wie ansa.it berichtet.
Artikel 11 als Knackpunkt
Der entscheidende Vorbehalt betrifft die Verfassungsvereinbarkeit. Nach Melonis Angaben offenbare die Analyse des Statuts des Gaza-Rates mehrere problematische Punkte.
Im Fokus steht Artikel 11 der italienischen Verfassung, der die Abtretung von Teilen der nationalen Souveränität nur unter bestimmten, gleichberechtigten Bedingungen erlaubt.
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Meloni betonte:
Das Statut sei in Teilen nicht vereinbar mit der Verfassung
Eine Unterzeichnung „von heute auf morgen“ sei ausgeschlossen
Es brauche weitere rechtliche und regulatorische Klärungen
Auftritt bei „Porta a Porta“
Die Aussagen machte Meloni als Gast der Jubiläumsausgabe der Talkshow „Porta a Porta“, die am Abend auf Rai1 ausgestrahlt wird. Dort unterstrich sie erneut, dass Italien nicht blockieren wolle, sondern verantwortungsvoll handle.
„Es gibt noch einiges zu tun“, erklärte die Premierministerin – ihre grundsätzliche Offenheit bleibe jedoch bestehen.










