161 km/h statt erlaubter 80: Die Luzerner Polizei hat am Freitag einen mutmasslichen Raser aus dem Verkehr gezogen.
Doch damit nicht genug.
Am Wochenende stoppten die Einsatzkräfte in Luzern weitere Verkehrssünder – darunter eine junge Autofahrerin mit massiv überhöhter Geschwindigkeit und ein alkoholisierter Motorradfahrer.
21-Jähriger rast mit 161 km/h durch Rothenburg
Der schwerste Verstoss ereignete sich am Freitagnachmittag, 1. Mai 2026, im Gebiet Ottenrüti in Rothenburg.
Dort kontrollierte die Luzerner Polizei einen 21-jährigen Autofahrer, der in einer 80er-Zone mit einer Nettogeschwindigkeit von 161 km/h unterwegs war.
Damit überschritt er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit massiv.
Fahrzeug sichergestellt
Die Polizei reagierte umgehend:
- Der Fahrer wurde festgenommen
- Der Führerausweis wurde abgenommen
- Das Fahrzeug wurde sichergestellt
- Gegen den Mann läuft eine Strafuntersuchung
Bis zum Entscheid des Strassenverkehrsamts darf der 21-Jährige kein Motorfahrzeug mehr lenken.
Die Untersuchung führt die Staatsanwaltschaft Emmen.
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Mehrere Temposünder am Inseliquai kontrolliert
Vom Freitagabend bis Sonntagnacht führte die Luzerner Polizei zudem Geschwindigkeitskontrollen am Inseliquai in der Stadt Luzern durch.
Im Fokus stand die dortige 30er-Zone.
Dabei wurden mehrere Fahrzeuglenkende angehalten.
Besonders auffällig war eine 19-jährige Autofahrerin.
Sie wurde mit netto 69 km/h gemessen – mehr als doppelt so schnell wie erlaubt.
Motorradfahrer sorgt nachts für Lärm und fährt alkoholisiert
Am frühen Sonntagmorgen, 3. Mai 2026, kurz nach Mitternacht, kontrollierte die Polizei im gleichen Gebiet zudem einen 21-jährigen Motorradfahrer.
Der Mann war auf einer Strasse unterwegs, für die ein Nachtfahrverbot gilt.
Zusätzlich beschleunigte er sein Motorrad massiv und verursachte laut Polizei vermeidbaren Lärm.
Alkohol am Steuer
Bei der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Motorradfahrer alkoholisiert war.
Der gemessene Wert betrug 0,51 mg/l.
Auch ihm wurde der Führerausweis abgenommen.
Bis zum Entscheid des Strassenverkehrsamts darf er kein Motorrad mehr fahren.
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Ermittlungen aufgenommen.







