Heisse Diskussion um Ladenöffnungszeiten:
Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat den Vorschlägen zur Anpassung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes knapp zugestimmt – und dabei deutliche Änderungen beantragt.
Worum geht es?
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Vorlage: Botschaft B 59
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Thema: Ladenöffnungszeiten für Selbstbedienungsgeschäfte & Lockerung der Sperrstunde im Gastgewerbe
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Ziel: Anpassung an heutige Bedürfnisse
Besonders im Fokus: Hofläden und Tankstellen mit Schnellladestationen.
Hofläden: Längere Öffnungszeiten erlaubt
Der Regierungsrat will ermöglichen, dass Selbstbedienungsgeschäfte bis 30 m² Verkaufsfläche künftig von 5 bis 22 Uhr öffnen dürfen.
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WAK-Mehrheit: Flexibilisierung soll nur für Hofläden gelten
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Bedingung: Verkauf vorwiegend eigener landwirtschaftlicher Produkte
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Keine Standortvorgaben
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Ausschluss: Verkaufscontainer und ähnliche Konzepte
Begründung: Landwirtschaftliche Betriebe haben ohnehin unregelmässige Arbeitszeiten, ohne Mehrbelastung für Personal.
Tankstellen mit Schnellladestationen
Nach intensiver Debatte sprach sich die WAK knapp dafür aus, die Öffnungszeiten auch auf Verkaufsgeschäfte bei Schnellladestationen auszudehnen.
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Neue Öffnungszeiten: 5 bis 22 Uhr
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Argument: Elektromobilität sei zeitgemäss und müsse im Gesetz abgebildet werden.
Streitpunkt Sperrstunde im Gastgewerbe
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Mehrheit: Lockerung an hohen Feiertagen und am Aschermittwoch
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Minderheit: Sperrstunde an den sechs katholischen Feiertagen soll bleiben
Auch hier zeigt sich: Die Meinungen in der Kommission gehen weit auseinander.
Nächste Schritte
Die Vorlage geht nun an den Kantonsrat Luzern und wird in der Oktober-Session behandelt.
Längere Öffnungszeiten bei Hofläden und Tankstellen – aber nur knapp beschlossen.









