Die obligatorische Impfung gegen die Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) endet am 30. September 2026 im Kanton Genf sowie in den Impfzonen der Kantone Waadt und Wallis. Ab dem 1. Oktober beginnt eine achtmonatige Wartezeit mit erhöhter Überwachung. Einen LSD-Fall hat die Schweiz bisher nicht nachgewiesen.
Impfpflicht endet – Impfzonen bleiben bestehen
Die Schweiz hatte seit Juni 2025 Präventionsmassnahmen gegen die Lumpy-Skin-Krankheit ergriffen, nachdem die Tierseuche unter anderem in Frankreich aufgetreten war. Besonders relevant war die Nähe zu Schweizer Grenzgebieten: Mehrere Ausbrüche in Frankreich wurden in weniger als 50 Kilometern Entfernung von der Schweizer Grenze festgestellt. Deshalb wurden im Kanton Genf sowie in Teilen der Kantone Waadt und Wallis Impfzonen eingerichtet.
In diesen Gebieten wurden mehrere tausend Rinder geimpft. Die Impfpflicht läuft nun wie vorgesehen am 30. September aus. Nach Angaben des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die derzeitige Entwicklung der Seuchenlage eine Aufhebung der Impfpflicht zu diesem Zeitpunkt ermöglicht.
Damit sind die Schutzmassnahmen allerdings noch nicht vollständig beendet. Ab dem 1. Oktober 2026 beginnt eine achtmonatige Wartezeit. Während dieser Zeit bleiben die Impfzonen bestehen und es gelten weiterhin besondere Vorschriften für den Tierverkehr.
Überwachung wird ab Januar 2027 gezielt verstärkt
Tierhaltende und Tierärztinnen und Tierärzte müssen auch nach dem Ende der Impfpflicht aufmerksam bleiben. Bei Anzeichen, die auf eine Lumpy-Skin-Krankheit hindeuten könnten, sollen Proben zur Untersuchung an ein Labor geschickt werden.
Ab Januar 2027 ist in den Impfzonen der Kantone Genf, Waadt und Wallis zusätzlich eine gezielte Überwachung vorgesehen. Damit soll überprüft werden, ob das Virus möglicherweise in der Schweiz zirkuliert. Die konkrete Ausgestaltung der Kontrollen soll den betroffenen Tierhaltenden rechtzeitig mitgeteilt und an die weitere Entwicklung der Seuchenlage angepasst werden.
Die Schweiz hat die Krankheit bislang nicht nachgewiesen. Auch die aktuell geltenden Informationen des BLV führen die Schweiz weiterhin als Land, in dem LSD bisher nicht festgestellt wurde. Gleichzeitig bestehen in mehreren europäischen Ländern weiterhin Impfzonen, darunter Frankreich, Italien, die Schweiz und Spanien.
Besondere Regeln für den Tierverkehr
Auch beim Verstellen von Rindern ändern sich die Vorgaben ab dem 1. Oktober. Tiere aus Gebieten ausserhalb der Impfzonen können grundsätzlich in diese Gebiete gebracht werden, ohne dass sie nach ihrer Ankunft geimpft werden müssen. Für Tiere, die die Impfzonen verlassen, gelten dagegen je nach Impf- und Immunstatus weiterhin unterschiedliche Anforderungen.
Nicht geimpfte Kälber, die aufgrund der Antikörper ihrer geimpften Mutter geschützt sind, dürfen die Impfzonen nach einer klinischen Untersuchung verlassen. Bei nicht geimpften und nicht immunisierten Kälbern ist zusätzlich ein negativer Test auf das Virus oder auf Antikörper erforderlich; ausserdem muss im Herkunftsbetrieb eine klinische Untersuchung durchgeführt werden.
Geimpfte Tiere können weiterhin innerhalb der Impfzonen verstellt werden oder diese verlassen, sofern alle Tiere des Herkunftsbetriebs klinisch untersucht wurden. Die besonderen Vorschriften sollen das Risiko einer unbemerkten Weiterverbreitung während der Wartezeit reduzieren.
Status «LSD-frei» frühestens ab Juni 2027
Die nächsten Monate sind für die Beurteilung der Seuchenlage entscheidend. Bleiben die Überwachungsergebnisse in der Schweiz und die Entwicklung der Tierseuchenlage in Europa günstig, können die Impfzonen und die damit verbundenen Einschränkungen frühestens am 1. Juni 2027 aufgehoben werden. Gleichzeitig könnte die Schweiz dann ihren Status als «LSD-frei» wiedererlangen.
Die Lumpy-Skin-Krankheit ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Rinder, Büffel und Bisons betrifft. Sie wird hauptsächlich durch Stiche von Fliegen und Mücken übertragen. Typische Anzeichen sind unter anderem Fieber, Apathie und Knoten auf der Haut. Für Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich und nicht übertragbar.
Das BLV empfiehlt weiterhin eine konsequente Überwachung der Tiere sowie Massnahmen zur Biosicherheit und zum Schutz vor Insekten. Verdachtsfälle müssen unverzüglich einer Tierärztin oder einem Tierarzt gemeldet werden.






