Nach dem Fund der Leiche eines 52-jährigen Schweizers im Ceresio-See im Raum Lugano liegt nun der gerichtsmedizinische Bericht vor. Die Untersuchungen kommen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zum Schluss, dass der Mann an den akuten Folgen des Ertrinkens starb. Ein sehr hoher Blutalkoholspiegel sowie Benzodiazepine könnten seine Aufmerksamkeit, Koordination und sein Bewusstsein erheblich beeinträchtigt haben.
Gerichtsmedizin bestätigt Ertrinkungstod
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin teilt mit, dass der gerichtsmedizinische Bericht zu den Obduktionsbefunden eingereicht wurde. Die Ergebnisse der Autopsie sowie der radiologischen, toxikologischen, laborchemischen und histologischen Untersuchungen wurden dabei mit den weiteren verfügbaren Informationen zum Fall abgeglichen.
Unter Ausschluss anderer möglicher Todesursachen kommen die Fachleute mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zum Schluss, dass der Tod auf die akuten Folgen des Ertrinkens zurückzuführen ist.
Die gerichtsmedizinischen Untersuchungen ergaben zudem keine Hinweise auf eine natürliche Erkrankung, die als Todesursache oder Mitursache infrage kommen könnte. Insbesondere gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass der 52-Jährige an einer Erkrankung litt, die zum Ertrinken beigetragen haben könnte.
Sehr hoher Alkoholwert festgestellt
Die toxikologischen Analysen ergaben einen sehr hohen Blutalkoholspiegel. Gleichzeitig wurden Benzodiazepine festgestellt, allerdings in therapeutischen oder subtherapeutischen Konzentrationen.
Gemäss den Ermittlungsbehörden können Benzodiazepine die dämpfende Wirkung von Alkohol auf das zentrale Nervensystem verstärken. Die Kombination habe wahrscheinlich Aufmerksamkeit, Koordination und Bewusstsein erheblich beeinträchtigt.
Dies könnte nach Einschätzung der Fachleute wesentlich zum Tod beigetragen haben. Als mögliche Szenarien werden sowohl ein Sturz vom Ufer ins Wasser als auch Schwierigkeiten beim Schwimmen und eine verminderte Reaktionsfähigkeit genannt.
Keine Hinweise auf Beteiligung Dritter
Die bereits angeordneten Paralleluntersuchungen haben bislang keine Hinweise auf eine Beteiligung Dritter am Tod ergeben. Die Ermittlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
Weiter untersucht werden unter anderem Spuren und weitere Indizien. Zudem sollen Zeugen befragt und zusätzliche Erkenntnisse ausgewertet werden. Eine radiologische Untersuchung durch Spezialisten des Instituts für Rechtsmedizin in Zürich ist ebenfalls vorgesehen.
Die Staatsanwaltschaft will die Angehörigen des Verstorbenen über den weiteren Ermittlungsfortschritt informieren, sobald ausreichend Beweismaterial vorliegt. Dabei sollen die gesetzlichen Vorgaben und die für laufende Ermittlungen notwendige Zeit berücksichtigt werden.






