Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in der Schweiz sind 2024 erneut kleiner geworden. Frauen verdienten in der Gesamtwirtschaft im Durchschnitt 15,7 Prozent weniger als Männer. Gleichzeitig bleibt ein Teil der Differenz auch bei vergleichbaren Merkmalen wie Ausbildung, Dienstjahren, Funktion und Branche unerklärt.
Nach Angaben des Bundesamts für Statistik (BFS) lag der durchschnittliche Lohnunterschied 2024 bei 15,7 Prozent. 2022 waren es noch 16,2 Prozent, 2020 18,0 Prozent und 2018 19,0 Prozent. Grundlage sind standardisierte Bruttomonatslöhne auf Vollzeitbasis.
Damit setzt sich der langfristige Rückgang der Lohndifferenz fort. Sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Sektor verringerte sich der Abstand zwischen den durchschnittlichen Löhnen von Frauen und Männern.
Unterschiede je nach Branche weiterhin gross
In der Privatwirtschaft betrug die durchschnittliche Lohndifferenz 2024 noch 17,2 Prozent. Zwei Jahre zuvor waren es 17,5 Prozent. Je nach Branche fällt der Unterschied allerdings deutlich unterschiedlich aus.
Im Gastgewerbe lag die Differenz bei 7,9 Prozent. Im Detailhandel betrug sie 16,9 Prozent und in der Maschinenindustrie 17,2 Prozent. Besonders gross war der durchschnittliche Unterschied im Kredit- und Versicherungsgewerbe mit 30,6 Prozent.
Auch im öffentlichen Sektor verringerte sich die Differenz. Bei Bund, Kantonen und Gemeinden sank sie von 13,8 Prozent im Jahr 2022 auf 12,8 Prozent im Jahr 2024. 2020 hatte der Wert noch 15,1 Prozent betragen, 2018 waren es 18,1 Prozent.
6,5 Prozent bleiben unerklärt
Nicht die gesamte Lohndifferenz lässt sich direkt als unerklärter Unterschied einordnen. Das BFS berücksichtigt unter anderem Faktoren wie Ausbildung, Dienstjahre, berufliche Funktion und Branche, die einen Teil der Differenz erklären können.
Trotz dieser Faktoren bleibt in der Gesamtwirtschaft eine Differenz bestehen. 2024 lag der unerklärte Lohnunterschied bei 6,5 Prozent, was durchschnittlich rund 640 Franken brutto pro Monat entspricht. 2022 waren es noch 7,0 Prozent beziehungsweise rund 657 Franken.
In der Privatwirtschaft betrug der unerklärte Unterschied 6,7 Prozent oder rund 644 Franken monatlich. Im öffentlichen Sektor lag er bei 5,9 Prozent, was durchschnittlich 574 Franken pro Monat entspricht.
Auch innerhalb einzelner Branchen zeigen sich erhebliche Unterschiede. Im Gastgewerbe belief sich der unerklärte Unterschied auf durchschnittlich 191 Franken pro Monat, im Detailhandel auf 606 Franken und in der Maschinenindustrie auf 829 Franken. Im Kredit- und Versicherungsgewerbe waren es 1506 Franken.
Grösserer Unterschied im oberen Kader
Die Unternehmensgrösse beeinflusst ebenfalls die Höhe des unerklärten Lohnunterschieds. In Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigten lag dieser 2024 bei 8,6 Prozent. Bei Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitenden waren es 5,8 Prozent.
Noch deutlicher wird der Unterschied bei der Betrachtung der Hierarchiestufen. Bei Beschäftigten ohne Führungsfunktion lag der unerklärte Unterschied bei 6,1 Prozent. Im oberen Kader waren es dagegen 12,4 Prozent.
Damit hat sich die Situation im oberen Kader gegenüber 2022 sogar verschlechtert. Damals lag der unerklärte Unterschied bei 10,6 Prozent. Bei Beschäftigten ohne Führungsfunktion ging er dagegen von 6,6 auf 6,1 Prozent zurück.
Alter und Zivilstand spielen ebenfalls eine Rolle
Mit zunehmendem Alter nimmt der unerklärte Lohnunterschied zu. Bei Frauen unter 30 Jahren lag er 2024 bei 2,2 Prozent gegenüber Männern mit vergleichbaren Merkmalen. Bei Frauen über 50 Jahren betrug die Differenz 8,3 Prozent.
Auch nach Ausbildungsabschluss zeigen sich Unterschiede. Am niedrigsten war der unerklärte Lohnunterschied bei Personen mit einem Abschluss einer Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule. Er lag dort bei 3,8 Prozent.
Bei Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung betrug die Differenz dagegen 6,6 Prozent. 2022 waren es in dieser Gruppe noch 7,3 Prozent gewesen.
Nach Zivilstand lag der unerklärte Unterschied bei ledigen Beschäftigten bei 2,7 Prozent. Bei verheirateten Beschäftigten betrug er 8,1 Prozent.
Das BFS weist jedoch darauf hin, dass Merkmale wie Zivilstand oder familiäre Situation zwar zur Beschreibung der Lohnunterschiede beitragen können. Nach dem Gleichstellungsgesetz dürfen sie jedoch nicht zur Rechtfertigung von Lohndifferenzen herangezogen werden.





