Der geschlechtsspezifische Lohnunterschied in der Schweiz ist 2024 erneut zurückgegangen. Frauen verdienten im Durchschnitt 15,7 Prozent weniger als Männer, wie die detaillierte Auswertung der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2024 des Bundesamtes für Statistik (BFS) zeigt. 2022 hatte die Differenz noch 16,2 Prozent betragen.
Damit setzt sich der langfristige Trend fort. 2020 lag der durchschnittliche Lohnunterschied noch bei 18,0 Prozent, 2018 waren es 19,0 Prozent.
Die Zahlen basieren auf standardisierten Bruttomonatslöhnen. Die Löhne werden dabei auf ein Vollzeitpensum von 100 Prozent umgerechnet, damit die Lohnniveaus von Frauen und Männern miteinander verglichen werden können.
Ein Teil der Differenz lässt sich durch strukturelle Faktoren erklären. Dazu gehören beispielsweise das Bildungsniveau, die Anzahl der Dienstjahre, die ausgeübte Funktion und die berufliche Stellung. Je höher die Hierarchiestufe, desto grösser fällt der Lohnunterschied aus.
Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Arbeitgebern
Auch im privaten Sektor hat sich die Lohndifferenz weiter verringert. 2024 betrug sie durchschnittlich 17,2 Prozent, nachdem sie 2022 noch bei 17,5 Prozent gelegen hatte. 2020 waren es 19,5 Prozent und 2018 19,6 Prozent.
Die Unterschiede fallen allerdings je nach Branche sehr unterschiedlich aus. Im Gastgewerbe betrug die durchschnittliche Lohndifferenz 2024 7,9 Prozent. Im Detailhandel waren es 16,9 Prozent, in der Maschinenindustrie 17,2 Prozent und im Kredit- und Versicherungsgewerbe 30,6 Prozent.
Auch im öffentlichen Sektor ging die Differenz zurück. Bei Bund, Kantonen und Gemeinden zusammen lag sie 2024 bei 12,8 Prozent. 2022 waren es noch 13,8 Prozent, 2020 15,1 Prozent und 2018 18,1 Prozent.
Damit ist der Lohnunterschied im öffentlichen Sektor weiterhin geringer als im privaten Sektor. In beiden Bereichen zeigt sich über mehrere Erhebungen hinweg jedoch eine rückläufige Entwicklung.
Unerklärter Lohnunterschied liegt bei 6,5 Prozent
Neben dem gesamten Lohnunterschied untersucht das BFS auch jenen Teil, der sich anhand beobachtbarer struktureller Merkmale nicht erklären lässt.
Werden Frauen und Männer mit vergleichbarem strukturellem Profil miteinander verglichen, lag dieser sogenannte unerklärte Lohnunterschied 2024 in der Gesamtwirtschaft bei 6,5 Prozent. 2022 waren es 7,0 Prozent. In Franken entsprach dies 2024 durchschnittlich 640 Franken brutto pro Monat.
Im privaten Sektor betrug der unerklärte Unterschied 6,7 Prozent beziehungsweise 644 Franken pro Monat. Im öffentlichen Sektor lag er bei 5,9 Prozent oder durchschnittlich 574 Franken.
Auch hier zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Branchen. Im Gastgewerbe belief sich der unerklärte Unterschied auf durchschnittlich 191 Franken pro Monat. Im Detailhandel waren es 606 Franken, in der Maschinenindustrie 829 Franken und im Kredit- und Versicherungsgewerbe 1506 Franken.
Der unerklärte Anteil darf dabei nicht automatisch mit einer direkten Diskriminierung gleichgesetzt werden. Die statistische Analyse kann nicht alle möglichen Einflussfaktoren erfassen.
Grössere Unterschiede bei höheren Kaderstufen
Die Unternehmensgrösse beeinflusst ebenfalls die Höhe des unerklärten Lohnunterschieds. In Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten betrug er 2024 8,6 Prozent. Bei Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitenden waren es 5,8 Prozent.
Deutliche Unterschiede zeigen sich auch bei der Hierarchiestufe. Arbeitnehmende ohne Führungsfunktion wiesen 2024 einen unerklärten Lohnunterschied von 6,1 Prozent auf. Im oberen Kader lag dieser dagegen bei 12,4 Prozent.
Damit fällt der unerklärte Unterschied insbesondere in höheren Führungspositionen deutlich grösser aus. 2022 hatte er im oberen Kader 10,6 Prozent betragen.
Alter, Ausbildung und Zivilstand spielen eine Rolle
Mit zunehmendem Alter nimmt auch der unerklärte geschlechtsspezifische Lohnunterschied zu. Bei Arbeitnehmenden unter 30 Jahren betrug er 2024 2,2 Prozent. Bei Personen über 50 Jahren lag er bei rund 8,3 Prozent.
Auch beim Ausbildungsniveau gibt es Unterschiede. Bei Personen mit einem Abschluss einer Fachhochschule oder einer pädagogischen Hochschule betrug der unerklärte Lohnunterschied 3,8 Prozent. Das war der tiefste Wert unter den verschiedenen Ausbildungsniveaus.
Bei Arbeitnehmenden mit abgeschlossener Berufsausbildung lag der Unterschied dagegen bei 6,6 Prozent. 2022 hatte dieser Wert noch 7,3 Prozent betragen.
Besonders deutlich sind die Unterschiede beim Zivilstand. Bei ledigen Arbeitnehmenden lag die unerklärte Lohndifferenz 2024 bei 2,7 Prozent. Bei verheirateten Arbeitnehmenden waren es 8,1 Prozent.
Das BFS weist darauf hin, dass Merkmale wie Zivilstand und familiäre Situation zwar für die statistische Beschreibung der Lohnunterschiede relevant sein können. Sie dürfen jedoch nicht dazu verwendet werden, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu rechtfertigen.






