Ein Häftling nutzte am 24. Januar die besonderen Bedingungen des offenen Vollzugs der Strafanstalt Lo Stampino aus und verliess die Einrichtung unbefugt.
Dank schnellem Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden konnte er rasch aufgegriffen und zurückgebracht werden.
Was passiert ist
Unbefugtes Verlassen der Anstalt
Am späten Abend des 24. Januar 2026 verliess ein Häftling den offenen Vollzug unbefugt.
Der Vorfall wurde umgehend von den Justizvollzugsanstalten gemeldet.
Die Kantonspolizei und die Justizabteilung leiteten sofort die erforderlichen Massnahmen ein.
Reaktion der Behörden
Dank schneller Koordination wurde der Häftling rasch gefunden.
Bei unbefugtem Verlassen wird der Gefangene in der Regel in eine geschlossene Abteilung zurückverlegt.
Neben der Disziplinarstrafe muss der Häftling den Rest seiner Haft in geschlossener Unterbringung verbüssen.
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Offener Vollzug – Bedingungen und Risiken
Was der offene Vollzug erlaubt
Gefangene haben grössere Bewegungsfreiheit
Teilnahme an Arbeit, Ausbildung oder Urlaub möglich
Rückkehr erfolgt freiwillig oder nach Weisung der Justiz
Konsequenzen bei Regelverstössen
Unbefugtes Verlassen wird strafrechtlich geahndet
Disziplinarische Massnahmen und Rückverlegung in geschlossene Abteilung folgen
Entscheidungen erfolgen durch den zuständigen Richter für Zwangsmassnahmen










