Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) warnt vor möglichen Listerien in Lebensmitteln, die von Carnadis Sàrl verpackt oder verarbeitet wurden. Das Bakterium Listeria monocytogenes wurde in der Produktionsumgebung des Unternehmens nachgewiesen. Eine Kontamination der betroffenen Lebensmittel kann deshalb nicht ausgeschlossen werden.
Frischfleisch, Charcuterie und Geflügel betroffen
Die Warnung betrifft insbesondere Frischfleisch, Fleischzubereitungen, Charcuterie- und Geflügelprodukte. Dazu gehören unter anderem vakuumverpacktes Fleisch, Tartar, Burger, Spiessli, mariniertes Fleisch und Würste. Auch weitere Lebensmittel können betroffen sein, wenn sie in den entsprechenden Räumlichkeiten hantiert, verarbeitet, zerlegt oder gelagert wurden.
Gemäss BLV sind alle Artikel- und Lotnummern potenziell betroffen. Als kritisch gelten Produkte mit Verbrauchsdaten, die zwischen dem 28. August 2026 und dem 2. September 2026 auf den Markt gebracht wurden.
Als Verkaufsstelle wird die Locindus SA an der Avenue de Sévelin 13 in 1004 Lausanne genannt. Das Unternehmen hat die betroffenen Produkte nach Angaben des BLV umgehend aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet.
Für bestimmte Personengruppen besonders gefährlich
Eine Infektion mit Listeria monocytogenes verläuft bei Menschen mit intaktem Immunsystem häufig mild oder ohne erkennbare Symptome. Für bestimmte Personengruppen kann eine Listeriose jedoch schwere gesundheitliche Folgen haben.
Besonders gefährdet sind Neugeborene, Kleinkinder, ältere Menschen, Schwangere sowie Personen mit einem geschwächten Immunsystem. Bei ihnen können unter anderem schwere Infektionen auftreten, die teilweise tödlich verlaufen können.
Bei Schwangeren kann eine Listerien-Infektion zudem eine Fehlgeburt auslösen. Das ungeborene Kind kann ausserdem mit einer Blutvergiftung oder einer Hirnhautentzündung zur Welt kommen.
BLV rät vom Konsum ab
Das BLV empfiehlt Konsumentinnen und Konsumenten, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren. Da sämtliche Artikel- und Lotnummern potenziell betroffen sind, sollten insbesondere Lebensmittel mit den genannten Verbrauchsdaten kontrolliert werden.
Die Warnung betrifft Produkte, die zwischen dem 28. August und dem 2. September 2026 in den Verkehr gebracht wurden. Bei Unsicherheit sollte auf den Verzehr verzichtet werden.






