Ein Markenstreit mit klarer Botschaft
Ein scheinbar kleiner Farbton sorgt für ein grosses juristisches Nachspiel: Lindt hat den Streit um rot verpackte Schokoladenkugeln gegen Aldi Suisse gewonnen.
Damit ist klar: Die umstrittenen Produkte dürfen in dieser Form nicht mehr verkauft werden.
Gericht sieht Verwechslungsgefahr
Design zu nah an Lindor-Klassiker
Das Handelsgericht im Kanton Aargau kam zum Schluss, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den Aldi-Kugeln und den bekannten Lindor-Kugeln von Lindt & Sprüngli besteht.
Laut GMX begründete das Gericht den Entscheid damit, dass Aldi seine rote „Feine Schokoladenkugel“ ohne sachliche Notwendigkeit stark an die bekannte Lindor-Optik angelehnt habe. Genau diese Gestaltung sei problematisch.
Was Aldi jetzt tun muss
Verkauf und Umsätze im Fokus
Der Discounter muss die rot verpackten Schoko-Kugeln aus dem Sortiment in der Schweiz nehmen. Zusätzlich wurde Aldi verpflichtet, Verkaufszahlen und erzielte Umsätze offenzulegen.
Wichtig dabei:
- Nur die rot verpackte Variante ist betroffen
- Andere Verpackungsdesigns bleiben zulässig
- Urteil ist noch nicht rechtskräftig
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Lindt stärkt Markenposition
Lindor bleibt geschützte Ikone
Für Lindt ist das Urteil ein wichtiger Erfolg im Schutz seiner Markenidentität. Die Lindor-Kugeln gelten als eines der bekanntesten Produkte des Unternehmens und sind stark über ihre visuelle Wiedererkennbarkeit definiert.
Ein Urteil mit Signalwirkung
Der Fall zeigt, wie sensibel Markenrecht im Detail ist – insbesondere bei Farben, Formen und Verpackungsdesign.
Kernpunkte des Entscheids:
- Farbgestaltung kann markenrechtlich geschützt sein
- Ähnliche Produktaufmachungen können verboten werden
- Auch Discounter sind nicht vor Klagen geschützt






