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Lebenslange Haft für Ferhad N. nach Todesfahrt in München

by Peter Schnieder
Donnerstag, 6. August 2026 um 14:08
in Ausland, Top News
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Oberlandesgericht München nach Urteil

Das Oberlandesgericht München verurteilte Ferhad N. nach der tödlichen Todesfahrt zu lebenslanger Haft. (Symbolbild)

Home » Ausland » Lebenslange Haft für Ferhad N. nach Todesfahrt in München

Das Oberlandesgericht München hat Ferhad N. nach der tödlichen Autofahrt in eine Verdi-Demonstration zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Bei dem Anschlag im Februar 2025 starben eine Mutter und ihre zweijährige Tochter, zahlreiche weitere Menschen wurden verletzt.

Gericht wertet Tat als gezielten Angriff

Nach dem Autoanschlag auf eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi in München ist der Angeklagte Ferhad N. wegen Mordes und versuchten Mordes verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Zusätzlich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch wird eine spätere Haftentlassung nach 15 Jahren im Rahmen einer Bewährung deutlich erschwert.

Der Vorsitzende Richter Michael Höhne beschrieb den Tatort als ein «einziges Trümmerfeld». Die Auswirkungen des Aufpralls hätten sich auf einer Fläche von rund zwölf Metern Breite und 23 Metern Länge gezeigt.

Laut Euronews stellte das Gericht fest, dass Ferhad N. vorsätzlich in eine Menschenmenge gefahren sei und die Tat auf die Tötung von Menschen ausgerichtet gewesen sei. Die Bundesanwaltschaft bewertete den Anschlag als religiös motiviert.

Todesfahrt vor Münchner Sicherheitskonferenz

Der Anschlag ereignete sich am 13. Februar 2025, kurz vor Beginn der Münchner Sicherheitskonferenz. Ferhad N. fuhr mit einem Mini Cooper in eine Protestveranstaltung der Gewerkschaft Verdi.

Bei der Tat wurden eine 37-jährige Frau und ihre zweijährige Tochter schwer verletzt. Beide starben später im Krankenhaus. Insgesamt erlitten 44 weitere Menschen Verletzungen, einige davon schwer.

Nach Einschätzung der Ermittler handelte der Täter bewusst. Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Opfer seien zufällig ausgewählt worden und hätten keinen Bezug zu den persönlichen Konflikten des Angeklagten gehabt.

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Gericht sieht religiöse Motivation

Die Bundesanwaltschaft ging von einer religiös motivierten Tat aus. Nach Angaben des Gerichts habe Ferhad N. aufgrund internationaler Konflikte und seiner persönlichen Situation den Entschluss gefasst, Menschen in Deutschland anzugreifen.

Richter Höhne erklärte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte habe sich durch die Tat offenbar als besonders gläubig darstellen und eine vermeintlich religiöse Handlung begehen wollen.

Der Anschlag ereignete sich während des Gaza-Kriegs, der nach Ansicht der Ermittler eine Rolle bei der Radikalisierung des Täters gespielt haben könnte.

Angeklagter kam 2016 nach Deutschland

Ferhad N. wurde in Afghanistan geboren und kam 2016 als Jugendlicher nach Deutschland. Er war zuletzt als Sicherheitskraft tätig und hatte keinen nachgewiesenen Kontakt zu einer Terrororganisation.

Vor seiner Radikalisierung galt der heute 25-Jährige als sportlich aktiv und war in der Bodybuilding-Szene bekannt. Nach Angaben aus dem Prozess veränderte sich sein Verhalten innerhalb weniger Monate deutlich.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, der Angeklagte habe aus «Wut, Enttäuschung und Verbitterung» gehandelt und Menschen getötet, die keinen Anteil an seiner persönlichen Situation gehabt hätten.

Verteidigung fordert psychiatrische Behandlung

Die Verteidiger von Ferhad N. hatten eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung gefordert. Sie argumentierten, ihr Mandant habe Anzeichen einer psychischen Erkrankung gezeigt.

Nach Darstellung der Verteidigung könnten Symptome einer hebephrenen Schizophrenie sein Verhalten beeinflusst haben. Das Gericht folgte dieser Einschätzung jedoch nicht und verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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