Zürich, 4. März 2026 – Die Kantonspolizei Zürich informiert Organisationen über die Übermittlung eines offiziellen Dokuments im Rahmen einer datenschutzrechtlichen Überprüfung und der gesetzlichen Mitwirkungspflicht. Empfänger werden gebeten, den Inhalt unverzüglich zu prüfen und entsprechend den Hinweisen oder Fristen zu handeln. Das Schriftstück wurde elektronisch zugestellt und ist für die jeweilige Organisation abrufbereit.
Vorsicht vor Phishing
Aktuell sind E-Mails im Umlauf, die angeblich von der Kantonspolizei Zürich stammen. In diesen Nachrichten wird fälschlicherweise behauptet, dass ein offizielles Dokument übermittelt wurde, und die Empfänger werden zur Prüfung aufgefordert.
Die Kantonspolizei weist ausdrücklich darauf hin:
Nicht jeder E-Mail-Versand mit diesem Betreff stammt tatsächlich von der Kantonspolizei Zürich.
Prüfen Sie die Absenderadresse sorgfältig und öffnen Sie keine verdächtigen Links oder Anhänge.
Im Zweifel wenden Sie sich direkt an die Abteilung für Datenschutz und Verwaltungsangelegenheiten der Kantonspolizei Zürich, bevor Sie handeln.
🚨 Breaking News direkt aufs Smartphone
Verpasse keine Eilmeldung mehr – jetzt den imTicker WhatsApp-Kanal abonnieren:
👉 imTicker auf WhatsApp abonnieren
Verantwortung der Organisationen
Für tatsächlich übermittelte Dokumente gilt:
Die inhaltliche Prüfung liegt in der Verantwortung der Organisation.
Es gelten nur die im offiziellen Dokument genannten Regelungen.
Sorgfältige Beachtung der Hinweise schützt vor rechtlichen Folgen.
Kontakt für Rückfragen:
Kantonspolizei Zürich – Abteilung für Datenschutz und Verwaltungsangelegenheiten










