Im Kanton Zug haben sich am Donnerstag, 6. August 2026, drei Selbstunfälle mit Zweirädern ereignet. Ein Mountainbike-Fahrer, eine Velofahrerin und eine E-Trottinett-Lenkerin wurden dabei erheblich verletzt und mussten ins Spital gebracht werden. Bei einer Person wurde ein erhöhter Atemalkoholwert festgestellt.
Am Donnerstagnachmittag und -abend kam es im Kanton Zug zu mehreren Selbstunfällen mit Zweirädern. In allen drei Fällen stürzten die betroffenen Personen ohne Beteiligung weiterer Fahrzeuge und erlitten erhebliche Verletzungen.
Der erste Unfall ereignete sich gegen 16.20 Uhr auf dem Zugerbergtrail. Ein 30-jähriger Mountainbike-Fahrer stürzte dort und verletzte sich erheblich.
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug (FFZ) barg den verletzten Mann. Anschliessend brachte ihn der Rettungsdienst Zug zur weiteren Behandlung in ein Spital.
Velofahrerin stürzt auf Rollsplit in Walchwil
Rund zweieinhalb Stunden später kam es in Walchwil zu einem weiteren Selbstunfall. Gegen 18.50 Uhr stürzte eine 35-jährige Fahrradlenkerin auf der Verzweigung zwischen der Vorderbergstrasse und Unterweid.
Nach bisherigen Erkenntnissen geriet die Frau aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit auf Rollsplit ins Rutschen und kam zu Fall. Dabei zog sie sich ebenfalls erhebliche Verletzungen zu.
Der Rettungsdienst Zug übernahm die medizinische Versorgung und brachte die Velofahrerin ins Spital.
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E-Trottinett-Unfall in Rotkreuz
Gegen 22.00 Uhr ereignete sich auf der Burgstrasse zwischen Rotkreuz und Hünenberg ein weiterer Unfall mit einem Zweirad.
Eine 66-jährige Frau stürzte aus noch ungeklärten Gründen mit ihrem E-Trottinett und verletzte sich erheblich. Drittpersonen fanden die Verletzte und alarmierten den Rettungsdienst.
Die E-Trottinett-Lenkerin wurde anschliessend durch den Rettungsdienst Zug ins Spital gebracht.
Bei der Frau wurde eine Atemalkoholmessung durchgeführt. Diese ergab einen Wert von 0.65 mg/l.
Polizei erinnert an Alkoholrisiko auf Zweirädern
Die Zuger Polizei weist darauf hin, dass auch auf Fahrrädern, E-Trottinetts und E-Scootern gilt: Wer fährt, trinkt nicht.
Alkohol kann bereits in kleinen Mengen die Wahrnehmung, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Verstösse können auch bei Zweiradfahrenden rechtliche Folgen haben.
Wer Alkohol konsumieren möchte, sollte deshalb eine sichere Heimreise planen und nicht selbst fahren.






