Ein historischer Schritt für die Demokratie in der Schweiz.
Die Zuger Stimmbevölkerung hat entschieden: Auch Menschen mit Beeinträchtigungen dürfen künftig wählen und abstimmen.
Was das bedeutet – und warum dieser Entscheid ein Vorbild für die ganze Schweiz ist.
Mehr Demokratie für alle
Verfassungsänderung mit Signalwirkung
Am kantonalen Abstimmungssonntag hat die Bevölkerung des Kantons Zug eine Änderung der Kantonsverfassung angenommen.
Neu erhalten Menschen mit umfassender Beistandschaft oder Vorsorgevollmacht das aktive Stimm- und Wahlrecht.
Laut offizieller Abstimmungsinformation Kt. Zug betrifft die Entscheidung Personen, die bisher systematisch ausgeschlossen waren – trotz Volljährigkeit und Schweizer Bürgerrecht.
Landammann Hostettler: „Ein starkes Zeichen“
Andreas Hostettler, Vorsteher der Direktion des Innern, begrüsst das Ergebnis:
„Unsere Demokratie lebt davon, dass alle volljährigen Schweizer:innen mitwirken können.“
Der Entscheid sei ein klares Bekenntnis zu Inklusion, Gleichberechtigung und Menschenwürde.
Was ändert sich konkret?
Bisher: Ausschluss trotz Betroffenheit
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Menschen unter umfassender Beistandschaft
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Personen mit Vorsorgevollmacht durch Dritte
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Kein Stimmrecht trotz politischer Betroffenheit
Neu:
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Teilnahme an kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen
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Gleichbehandlung gemäss UNO-Behindertenrechtskonvention
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Klares Signal für Teilhabegerechtigkeit
Wie steht es in der Schweiz?
Bundesebene noch ohne Entscheidung
Auf Bundesebene ist eine vergleichbare Gesetzesänderung noch in Diskussion.
Zug geht damit als erster Kanton voran – und zeigt, was moderne Demokratie bedeuten kann.
Im internationalen Vergleich:
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Viele europäische Länder haben den pauschalen Ausschluss bereits aufgehoben
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Die UNO fordert seit Jahren: volle politische Teilhabe auch bei kognitiven Einschränkungen
Inklusion beginnt an der Urne
Mit dem Ja zur Verfassungsänderung öffnet der Kanton Zug die Demokratie weiter für alle.
Was früher als Schutzmassnahme galt, ist heute ein klarer Fall von Diskriminierung.
Politische Teilhabe ist kein Privileg – sie ist ein Grundrecht. Und Zug hat das nun konsequent umgesetzt.










