Der Nationalfeiertag ist im Kanton Zug aus Sicht der Zuger Polizei ruhig verlaufen. Trotz zahlreicher Veranstaltungen und Zusammenkünfte hielt sich die Bevölkerung grösstenteils an das wegen der hohen Waldbrandgefahr geltende Feuer- und Feuerwerksverbot.
Feuerverbot wegen hoher Waldbrandgefahr
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen grossen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Zug aktuell die Gefahrenstufe 4. Deshalb wurde ein kantonales Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen.
Vor dem 1. August informierten die zuständigen Behörden sowie die Zuger Polizei die Bevölkerung über die geltenden Einschränkungen. Die Informationen wurden über offizielle Publikationskanäle und soziale Medien verbreitet.
Die Behörden riefen dazu auf, die Verbote konsequent einzuhalten und damit das Risiko von Bränden zu reduzieren.
Polizei zieht positive Bilanz
Nach Angaben der Zuger Polizei verliefen die Feierlichkeiten rund um den Nationalfeiertag im gesamten Kantonsgebiet ohne grössere Zwischenfälle.
Trotz zahlreicher Feiern und Treffen mussten im Zusammenhang mit dem Feuer- und Feuerwerksverbot keine nennenswerten Ereignisse registriert werden.
Die Bevölkerung habe sich grösstenteils vorbildlich an die geltenden Bestimmungen gehalten und damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren und Natur geleistet.
Waldbrandgefahr bleibt weiterhin hoch
Die Zuger Polizei bedankt sich bei der Bevölkerung für das verantwortungsvolle Verhalten und den Beitrag zu einem sicheren und ruhigen Nationalfeiertag.
Die Waldbrandgefahr bleibt jedoch weiterhin gross. Die geltenden Massnahmen und Verbote müssen deshalb auch nach dem 1. August eingehalten werden.
Aktuelle Informationen zur Situation sind über die offiziellen Informationsangebote des Kantons Zug verfügbar.






