Die Zuger Polizei und das Strassenverkehrsamt des Kantons Zug haben im September landwirtschaftliche Fahrzeuge kontrolliert. Bei rund 22 überprüften Traktorgespannen wurden verschiedene Mängel festgestellt. Fünf Fahrzeuglenkende wurden angezeigt, in einem weiteren Fall wurde eine Ordnungsbusse ausgesprochen.
Die Kontrollen fanden am Mittwoch, 2. September, und am Montag, 21. September 2026, jeweils am Nachmittag statt. Die Verkehrspolizei der Zuger Polizei führte die Kontrollen gemeinsam mit Verkehrsexperten des kantonalen Strassenverkehrsamtes im gesamten Kantonsgebiet durch.
Im Fokus standen insbesondere die Betriebssicherheit der landwirtschaftlichen Fahrzeuge, die Sichtverhältnisse, die Ladungssicherung sowie die Einhaltung weiterer Vorschriften des Strassenverkehrsrechts.
Sichtbehinderungen und ungenügende Ladungssicherung
Bei den Kontrollen wurden insgesamt fünf Fahrzeuglenkende zur Anzeige gebracht. Zu den festgestellten Mängeln gehörten unter anderem erhebliche Sichtbehinderungen durch Ladung oder Anbaugeräte.
In weiteren Fällen stellten die Einsatzkräfte eine ungenügende Ladungssicherung oder fehlende Kontrollschilder für einen Arbeitsanhänger fest. Zusätzlich wurde eine Ordnungsbusse ausgesprochen.
Mehrere kleinere Beanstandungen konnten direkt vor Ort angesprochen werden. Die Fahrzeuglenkenden wurden dabei auf mögliche Verbesserungen hingewiesen.
Kontrollen sollen Sicherheit erhöhen
Landwirtschaftliche Fahrzeuge unterscheiden sich aufgrund ihrer Grösse sowie der unterschiedlichen An- und Aufbauten von anderen Fahrzeugen im Strassenverkehr. Dadurch können besondere Sicherheitsrisiken entstehen, wenn Fahrzeuge oder Ladungen nicht vorschriftsgemäss ausgerüstet oder gesichert sind.
Mit den gezielten Kontrollen wollen die Zuger Polizei und das Strassenverkehrsamt mögliche Sicherheitsrisiken erkennen und Mängel beheben. Gleichzeitig sollen die Fahrzeuglenkenden für einen sicheren und vorschriftsgemässen Betrieb ihrer landwirtschaftlichen Fahrzeuge sensibilisiert werden.






