Zwischen Donnerstagabend und Samstagmorgen hat die Kantonspolizei St. Gallen sieben Verkehrsteilnehmende angehalten, die alkoholisiert oder ohne gültigen Führerausweis unterwegs waren. Die Kontrollen fanden unter anderem in Walenstadt, Gossau, Oberbüren, Mels, Uznach, St. Gallen und Heerbrugg statt. Einem Autofahrer wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.
Kontrollen in mehreren Gemeinden
In der Nacht auf Freitag kontrollierte eine Patrouille gegen 1 Uhr auf der Seestrasse in Walenstadt einen 36-jährigen Mann auf einem Elektroroller. Die Atemalkoholmessung ergab einen zu hohen Wert. Gegen den Mann wurde ein mehrstündiges Fahrverbot ausgesprochen. Zudem war er ohne Führerausweis unterwegs.
Gegen 2 Uhr wurde auf der St. Gallerstrasse in Gossau ein 37-jähriger Autofahrer kontrolliert. Auch bei ihm zeigte die Atemalkoholmessung einen zu hohen Wert. Er erhielt ebenfalls ein mehrstündiges Fahrverbot.
Am Freitag kontrollierte die Polizei um 13.30 Uhr eine 24-jährige Autofahrerin auf der Autobahnzufahrt in Oberbüren. Gegen 19 Uhr wurde zudem ein 45-jähriger Autofahrer auf der Werkhofstrasse in Mels kontrolliert. Beide waren den Patrouillen zuvor wegen ihrer auffälligen Fahrweise aufgefallen. Bei den Kontrollen stellte sich heraus, dass beide ohne gültigen Führerausweis unterwegs waren.
Zwei weitere Alkoholkontrollen in der Nacht
In der Nacht auf Samstag kontrollierten Patrouillen gegen 2.30 Uhr auf der Herrenackerstrasse in Uznach einen 31-jährigen Autofahrer. Rund eine Stunde später wurde auf der Zürcherstrasse in St. Gallen ein 34-jähriger Autofahrer kontrolliert.
Bei beiden Männern ergaben die Atemalkoholmessungen einen zu hohen Wert. Ihnen wurde jeweils ein mehrstündiges Fahrverbot ausgesprochen.
Am Samstag um 2.30 Uhr kontrollierte die Polizei auf der Nefenstrasse in Heerbrugg einen 24-jährigen Autofahrer. Die beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0,97 mg/l. Dem Mann wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.
Anzeigen und mögliche Administrativmassnahmen
Alle sieben fehlbaren Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht. Die zuständigen Strassenverkehrsämter prüfen zudem mögliche Administrativmassnahmen.






