Der Nationalfeiertag ist im Kanton St.Gallen weitgehend ruhig und ohne grössere Zwischenfälle verlaufen. Die Kantonspolizei St.Gallen zieht eine positive Bilanz. Das seit Mitte Juli geltende Feuer- und Feuerwerksverbot wurde von der Bevölkerung grösstenteils eingehalten. Dennoch registrierten die Einsatzkräfte mehrere Verstösse gegen die geltenden Vorschriften.
Nur wenige Verstösse gegen Feuer- und Feuerwerksverbot
Seit dem 17. Juli 2026 gilt im Kanton St.Gallen aufgrund der anhaltenden Trockenheit ein absolutes Feuerverbot. Das Entfachen von Feuer im Freien ist unabhängig vom Standort untersagt. Zudem dürfen keine Raketen oder Feuerwerksbatterien gezündet werden.
Zwischen Freitagabend und Mitternacht des Nationalfeiertags stellte die Kantonspolizei St.Gallen im gesamten Kantonsgebiet sieben Verstösse gegen das Feuerverbot fest. Dabei wurden unter anderem Holzkohlegrills, Cheminées und Feuerschalen im Freien betrieben. Die Verstösse wurden sowohl aufgrund von Meldungen aus der Bevölkerung als auch im Rahmen der regulären Patrouillentätigkeit festgestellt.
Zusätzlich registrierte die Polizei acht Widerhandlungen gegen das Feuerwerksverbot. Soweit die verantwortlichen Personen mit verhältnismässigem Aufwand ermittelt werden konnten, wurden sie verwarnt oder bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen angezeigt.
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Bereits rund 67 Verstösse seit Inkrafttreten des Verbots
Seit Einführung des absoluten Feuerverbots am 17. Juli wurden im Kanton St.Gallen insgesamt rund 67 Verstösse registriert. Die verantwortlichen Personen mussten je nach Schwere des Verstosses mit einer Verwarnung oder einer Strafanzeige rechnen.
Nach Angaben der Kantonspolizei bleibt die Gefahr von Wald- und Flurbränden trotz vereinzelter Niederschläge weiterhin erheblich. Die Vegetation ist vielerorts nach wie vor stark ausgetrocknet, sodass bereits kleinste Funken Brände auslösen können.
Polizei kündigt weiterhin konsequente Kontrollen an
Die Kantonspolizei St.Gallen überwacht die Einhaltung des Feuerverbots weiterhin im Rahmen ihrer regulären Patrouillentätigkeit sowie aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung.
Ziel der Massnahmen ist der Schutz von Menschen, Tieren, Wäldern und der Umwelt sowie die Verhinderung von Wald- und Flurbränden. Wer gegen die geltenden Vorschriften verstösst, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei wiederholten oder uneinsichtigen Verstössen kündigt die Polizei ein konsequentes Einschreiten an.






