Die Kantonspolizei St.Gallen hatte am Sonntag alle Hände voll zu tun: Innerhalb eines Tages kam es zu drei Verkehrsunfällen infolge Fahrunfähigkeit. Zudem wurden drei weitere Autofahrende gestoppt, bevor es zu einem Unfall kam.
Alle fehlbaren Personen werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen angezeigt.
Sechs Fälle an einem Tag
Die Einsätze verteilten sich über den gesamten Kanton und zeigen ein deutliches Bild: Alkohol, Müdigkeit oder andere Formen der Fahrunfähigkeit bleiben eine grosse Gefahr im Strassenverkehr.
Die Vorfälle im Überblick
- Buchs (00.45 Uhr): Ein 38-jähriger Autofahrer wurde bei einer Kontrolle als fahrunfähig eingestuft. Es wurden Blut- und Urinproben angeordnet, der Führerausweis wurde abgenommen.
- Ebnat-Kappel (kurz vor 4 Uhr): Bei einer 23-jährigen Autofahrerin ergab die Atemalkoholmessung einen zu hohen Wert. Sie durfte mehrere Stunden nicht weiterfahren.
- Gossau (kurz nach 8 Uhr): Eine 49-jährige Autofahrerin prallte mit ihrem Auto gegen eine Hausmauer. Sie musste eine Blutprobe abgeben und ihren Führerausweis abgeben. Es entstand Sachschaden von mehreren tausend Franken.
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Zwei weitere Unfälle am Sonntag
Buchs
Kurz vor 15 Uhr verlor eine 69-jährige Autofahrerin nach eigenen Angaben wegen eines Sekundenschlafs die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Das Auto prallte gegen zwei Bäume, überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen.
Die Fahrerin sowie ihr 65-jähriger Beifahrer wurden leicht verletzt. Der Sachschaden beträgt über 10’000 Franken.
Thal
Am Abend kam ein 29-jähriger Autofahrer in einer Linkskurve von der Strasse ab und prallte frontal gegen eine Strassenlaterne.
Der Mann wurde als fahrunfähig eingestuft, verweigerte jedoch die angeordnete Blut- und Urinprobe. Sein Führerausweis wurde eingezogen. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 50’000 Franken.
Weitere Kontrolle in Schänis
Am Sonntagabend kontrollierte eine Polizeipatrouille einen 38-jährigen Autofahrer auf der Waldeggstrasse.
Dabei stellte sich heraus:
- der Mann war fahrunfähig
- Blut- und Urinprobe wurden angeordnet
- sein ausländischer Führerausweis war bereits aberkannt
Konsequenzen für alle Beteiligten
Die fehlbaren Fahrzeuglenkenden müssen sich nun strafrechtlich verantworten.
Zusätzlich prüfen die zuständigen Administrativbehörden weitere Massnahmen, darunter mögliche Führerausweisentzüge.






