Zwischen Samstagabend und Sonntagmorgen, 16. August 2026, hat die Kantonspolizei St.Gallen fünf Verkehrsteilnehmer wegen Alkohol oder Fahrunfähigkeit beanstandet. Vier waren mit Autos unterwegs, einer mit einem Elektroroller. Drei Personen wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.
Mehrere Alkoholkontrollen im Kanton
Kurz nach 20 Uhr meldete eine Anwohnerin an der Bahnhofstrasse in Rebstein, dass ein Mann mit seinem Auto ihr parkiertes Fahrzeug beschädigt habe. Zudem sei ihr der Mann alkoholisiert vorgekommen.
Die ausgerückte Polizeipatrouille führte beim 61-jährigen Autofahrer eine beweissichere Atemalkoholprobe durch. Diese ergab 0.92 mg/l. Der Mann musste seinen Führerausweis vor Ort abgeben.
Kurz vor 21 Uhr kontrollierte eine Patrouille an der Ulmenstrasse in Buchs einen 33-jährigen Autofahrer. Die beweissichere Atemalkoholprobe ergab 0.58 mg/l. Auch ihm wurde der Führerausweis an Ort und Stelle abgenommen.
Elektroroller-Fahrer nach Sturz fahrunfähig
Gegen 22 Uhr ging bei der Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen die Meldung über einen Elektroroller-Fahrer mit auffallend schwankender Fahrweise ein. Der 38-Jährige war bei Neuseeland in Rorschacherberg in Richtung Rorschach unterwegs und hatte einen Mitfahrer dabei.
Kurz darauf stürzten beide mit dem Elektroroller. Der Mitfahrer wurde dabei leicht verletzt. Die Polizeipatrouille stufte den 38-jährigen Fahrer als fahrunfähig ein. Bei ihm wurden eine Blut- und eine Urinprobe angeordnet.
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Weitere Kontrollen in Schmerikon und Widnau
Am Sonntag gegen 0.15 Uhr kontrollierte eine Polizeipatrouille an der Zürcherstrasse in Schmerikon einen 34-jährigen Autofahrer. Die beweissichere Atemalkoholprobe ergab 0.47 mg/l. Auch ihm wurde der Führerausweis vor Ort abgenommen.
Gegen 3.15 Uhr wurde an der Diepoldsauerstrasse in Widnau ein 27-jähriger Autofahrer kontrolliert. Die Atemalkoholmessung ergab einen zu hohen Wert. Gegen den Mann wurde ein mehrstündiges Fahrverbot ausgesprochen.
Anzeigen und administrative Massnahmen
Die betroffenen Verkehrsteilnehmer werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Die zuständigen Administrativbehörden prüfen zudem weitere Massnahmen.






