Der finanzielle Druck wächst
Die Invalidenversicherung der Schweiz gerät zunehmend unter Druck. Ohne Reformen könnte das jährliche Defizit bis 2030 auf rund 800 Millionen Franken anwachsen.
Hauptgrund ist die steigende Zahl neuer IV-Renten – insbesondere wegen psychischer Erkrankungen.
IV schreibt immer höhere Defizite
Die finanzielle Entwicklung der Invalidenversicherung (IV) bereitet dem Bund grosse Sorgen.
Bereits 2025 lagen die Ausgaben 209 Millionen Franken über den Einnahmen. Für 2026 wird ein Deferschuss von rund 300 Millionen Franken erwartet.
Bis 2030 rechnet das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit:
- Umlagedefizit von rund 600 Millionen Franken
- über 200 Millionen Franken jährlichen Zinskosten
- rund 10 Milliarden Franken Schulden gegenüber der AHV
Damit könnte sich das jährliche Gesamtdefizit auf etwa 800 Millionen Franken belaufen.
Warum steigen die Kosten?
Laut dem BSV ist vor allem die Zahl der neuen IV-Renten deutlich gestiegen.
2025 wurden 25’200 neue IV-Renten zugesprochen. Im Vorjahr war man noch von rund 23’000 Neurenten ausgegangen.
Besonders stark nimmt die Zahl der Renten wegen psychischer Erkrankungen zu.
Betroffen sind vor allem:
- 18- bis 24-Jährige
- 60- bis 64-Jährige
Diese Entwicklung belastet die Sozialversicherung zunehmend.
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Reform soll die Finanzen stabilisieren
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) will deshalb die geplante IV-Reform beschleunigen.
Zu den vorgesehenen Massnahmen gehören:
- neue Integrationsleistungen für junge Versicherte
- erleichterter Zugang zu Aus- und Weiterbildungen
- Massnahmen zur Begrenzung des Rentenanstiegs
Ziel ist es, die langfristige Finanzierung der IV zu sichern.
Auch die AHV gerät unter Druck
Nicht nur die IV steht vor finanziellen Herausforderungen.
Mit der Einführung der 13. AHV-Rente entstehen ab 2026 zusätzliche Kosten von rund 4 Milliarden Franken, die bisher nicht vollständig finanziert sind.
Nach Berechnungen des BSV könnte das Umlagedefizit der AHV:
- 2026: rund 1,3 Milliarden Franken
- 2035: rund 4,9 Milliarden Franken
betragen.
Entlastung soll eine vom Parlament beschlossene Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte bringen – sofern die Stimmbevölkerung zustimmt und die Regelung 2028 in Kraft tritt.
Was bedeutet das für Versicherte?
Kurzfristig ändert sich für IV- und AHV-Beziehende nichts.
Langfristig dürfte jedoch die Diskussion über Reformen und die Finanzierung der Sozialversicherungen weiter an Bedeutung gewinnen.






