Nach US-Operation in Venezuela: Warum internationales Recht weiter gilt
Hat das Völkerrecht ausgedient?
Nach der umstrittenen US-Militäroperation in Venezuela, die von vielen Experten als klarer Verstoss gegen internationale Regeln bewertet wird, mehren sich Zweifel am Zustand der globalen Rechtsordnung. Doch der Erfurter Völkerrechtler Michael Riegner hält dagegen: Das Völkerrecht funktioniere weiterhin – auch wenn es unter Druck stehe.
Die Charta der Vereinten Nationen und ihre Realität
Mit der UN-Charta von 1945 wollte die Weltgemeinschaft künftige Kriege verhindern und Konflikte friedlich lösen. Das Gewaltverbot und das Interventionsverbot bilden bis heute das Fundament dieser Ordnung.
Dennoch häufen sich Verstösse:
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Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine
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die US-Operation in Venezuela
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weitere militärische Interventionen der letzten Jahrzehnte
Ist das Völkerrecht damit zum Papiertiger geworden?
„Ein Rechtsbruch schafft das Recht nicht ab“
Michael Riegner, Professor für Völkerrecht an der Universität Erfurt, widerspricht dieser Schlussfolgerung entschieden. Zwar sei das Vorgehen der USA in Venezuela klar völkerrechtswidrig, doch daraus folge nicht die Wertlosigkeit des gesamten Systems.
„Ein Rechtsbruch schafft das Recht nicht ab – das gilt auch für das Völkerrecht“, betont Riegner.
Laut gmx.net verweist der Jurist darauf, dass der überwiegende Teil internationaler Regeln weiterhin eingehalten werde – oft unbemerkt.
Wo das Völkerrecht täglich funktioniert
Riegner nennt konkrete Beispiele für die „geräuschlose Wirksamkeit“ des Völkerrechts:
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internationaler Post- und Flugverkehr
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globaler Handel
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funktionierende Mobilfunk- und Kommunikationsnetze
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Schutz diplomatischer Vertretungen durch das Wiener Übereinkommen
„Mit dem Völkerrecht ist es wie mit dem Strom: Man merkt erst, wie wichtig es ist, wenn es ausfällt.“
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Problemzone Krieg und Frieden
Besonders kritisch sei die Lage bei zentralen Normen wie dem Gewaltverbot. Hier beobachtet Riegner eine schleichende Erosion. Dennoch ignorierten selbst Grossmächte das Recht nicht völlig.
Stattdessen:
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liefern sie rechtliche Rechtfertigungen
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konstruieren Begründungen
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rechtfertigen sich öffentlich
Allein diese Rechtfertigungspflicht zeige, dass das Völkerrecht weiterhin normative Kraft habe.
Keine Weltpolizei – aber politischer Druck
Ein strukturelles Problem bleibt die fehlende Durchsetzung:
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keine Weltpolizei
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kein allzuständiges Weltgericht
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Blockaden im UN-Sicherheitsrat durch Vetos
Doch es existieren andere Instrumente:
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diplomatische Sanktionen
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wirtschaftlicher Druck
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öffentliche Kritik („Naming and Shaming“)
Riegner betont: Verstösse müssen klar benannt werden, sonst verliere das Recht langfristig an Wirkung.
Kritik an deutscher Zurückhaltung
Besonders deutlich wird der Jurist bei der Rolle Deutschlands. Schweigen oder Lavieren bei klaren Rechtsbrüchen – etwa im Fall Venezuela – schade dem Völkerrecht.
„Öffentliche Kritik ist keine Symbolpolitik, sondern Rechtspflege.“
Völkerstrafrecht: Fortschritt mit Grenzen
Zwar gibt es internationale Strafverfahren gegen Einzelpersonen, doch die Durchsetzung ist selektiv. Grossmächte entziehen sich oft der Gerichtsbarkeit. Trotzdem sieht Riegner Fortschritte:
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Ermittlungen zu Afghanistan und Palästina
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Haftbefehl gegen Wladimir Putin
Auch wenn Verhaftungen unwahrscheinlich seien, stärke allein der Haftbefehl den Geltungsanspruch des Rechts.










