Ein deutsches Gericht hat Google zur Zahlung von mehr als 500 Franken an ein Opfer eines Internet-Fake-Shops verpflichtet. Der Konzern habe seine Sorgfaltspflichten bei der Anzeige eines betrügerischen Online-Angebots nicht ausreichend erfüllt. Das Urteil könnte Folgen für die Verantwortung von Plattformbetreibern haben.
Gericht sieht Verantwortung bei Google
Ein Nutzer war auf eine Google-Werbeanzeige gestossen, in der ein besonders günstiger Fahrradträger für ein Auto angeboten wurde. Der Kunde bestellte das Produkt, erhielt die Ware jedoch nie. Die vermeintliche Firma aus Stuttgart stellte sich als betrügerischer Online-Shop heraus.
Das Amtsgericht Starnberg im deutschen Bayern entschied laut Medienberichten, dass Google für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Die irische Niederlassung des Konzerns soll dem Kläger 489,99 Euro sowie zusätzliche Anwaltskosten und Zinsen bezahlen.
Nach Ansicht des Gerichts hatte Google seine Sorgfaltspflichten nicht ausreichend erfüllt. Der Kläger argumentierte, dass der Fake-Shop für den Konzern erkennbar gewesen sei und die Anzeige trotzdem weiterhin prominent über den normalen Suchergebnissen angezeigt wurde.
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Google reichte keine Klageantwort ein
Eine Besonderheit des Verfahrens war, dass Google keine Klageerwiderung einreichte. Dadurch akzeptierte das Gericht die Darstellung des Klägers als Grundlage für die Entscheidung.
Der Anwalt des Nutzers bezeichnete das Urteil als eine erste gerichtliche Entscheidung in Deutschland, bei der ein Suchmaschinenbetreiber für einen Schaden durch eine beworbene Fake-Shop-Anzeige haftbar gemacht wurde.
Ob das Urteil über den Einzelfall hinaus Auswirkungen auf die Praxis von Online-Werbung haben wird, ist noch offen. Für Plattformbetreiber könnte die Frage der Verantwortung für bezahlte Anzeigen jedoch zunehmend wichtiger werden.
Behörden warnen auch in der Schweiz vor Fake-Shops
Fake-Shops sind seit Jahren ein Problem im Onlinehandel. Betrügerische Webseiten locken häufig mit besonders günstigen Angeboten, gefälschten Produkten oder Waren, die nach der Bezahlung nie geliefert werden.
Auch Schweizer Behörden warnen regelmässig vor solchen Angeboten. Viele betrügerische Webseiten wirken auf den ersten Blick professionell und sind nicht sofort als Fälschung erkennbar.
Expertinnen und Experten empfehlen, vor einem Kauf die Seriosität eines Online-Shops zu prüfen. Hinweise können unter anderem fehlende Kontaktangaben, unrealistisch tiefe Preise, ungewöhnliche Zahlungsmethoden oder neu erstellte Webseiten sein.






