Ein kurzer Moment an der Haustür – und plötzlich geht es um Wertgegenstände aus Gold.
Im Kanton Luzern häufen sich aktuell Fälle, in denen vermeintliche Händler direkt vor der Haustüre Schmuck und Altgold ankaufen wollen.
Die Polizei warnt vor übereilten Entscheidungen.
Goldankauf direkt an der Haustür
Im Kanton Luzern werden derzeit vermehrt Personen beobachtet, die gewerbsmässig Gold- und Schmuckankäufe an der Haustür anbieten.
Das Vorgehen ist rechtlich nicht grundsätzlich verboten, wird jedoch von den Behörden kritisch gesehen.
Was passiert konkret?
- Unbekannte klingeln an der Haustür
- Angebot zum direkten Ankauf von Schmuck oder Altgold
- Bewertung und Preis direkt vor Ort
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Registrierungspflicht seit 2023
Seit 2023 unterstehen gewerbsmässige Ankäufe von Edelmetallen einer Registrierungspflicht.
Zuständig ist unter anderem das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.
Händler müssen offiziell registriert sein, um Edelmetalle legal ankaufen zu dürfen.
Eine aktuelle Liste zugelassener Betriebe ist öffentlich einsehbar unter:
Polizei warnt vor Drucksituationen
Die Kantonspolizei Luzern weist darauf hin, dass der Verkauf an der Haustür zwar nicht automatisch illegal ist, jedoch Risiken birgt.
Wichtige Risiken:
- fehlende Vergleichsangebote
- fehlende Marktpreiseinschätzung
- Drucksituationen direkt an der Haustür
- mögliche ungenaue Waagen oder Bewertungen






