Ein Fall, der eine ganze Region erschüttert
Mehrjährige Freiheitsstrafen, schwere Delikte und ein Gruppenname wie aus einem Krimi.
Im sogenannten «Wolfsrudel»-Verfahren hat das Bezirksgericht Rheinfelden AG drei junge Männer zu teils hohen Haftstrafen verurteilt. Die Vorwürfe reichen von Sabotage bis zu versuchter Erpressung.
Die Urteile gehören zu den härteren Entscheidungen der letzten Jahre im Kanton Aargau.
Lange Haftstrafen für die Hauptangeklagten
Das Gericht fällte klare Urteile gegen die drei Hauptangeklagten:
- 20-jähriger Hauptangeklagter: 8 Jahre und 3 Monate Freiheitsstrafe
- Zweiter Angeklagter: 6 Jahre und 4 Monate Freiheitsstrafe
- Dritter Angeklagter: 4 Jahre Freiheitsstrafe
Zusätzlich standen insgesamt fünf junge Männer im Alter zwischen 20 und 21 Jahren vor Gericht. Zwei weitere Beschuldigte erhielten bedingte Strafen.
Sabotage, Diebstahl und schwere Vorwürfe
Die Liste der Vorwürfe ist umfangreich. Laut Anklage ging es unter anderem um:
- Sabotage von Glasfaserkabeln in Rheinfelden
- Ausfälle bei tausenden betroffenen Haushalten
- Platzierung eines Hemmschuhs auf Bahngleisen zwischen Möhlin und Rheinfelden
- gewerbsmässiger, bandenmässiger Diebstahl
- mehrfache versuchte Brandstiftung
- versuchte Erpressung
Die Aktionen hatten teils massive Auswirkungen auf Infrastruktur und öffentlichen Verkehr.
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Motiv: Gruppendynamik und Adrenalin
Die Beschuldigten erklärten ihre Taten unter anderem mit Gruppendruck und persönlichen Motiven.
Im Zentrum standen laut Aussagen:
- der «Adrenalinkick»
- das Bedürfnis nach Anerkennung
- Zugehörigkeit zur Gruppe
- soziale Bestätigung innerhalb des Freundeskreises
Im WhatsApp-Chat der Gruppe nannten sie sich selbst «Wolfsrudel».
Staatsanwaltschaft forderte deutlich höhere Strafen
Die Staatsanwaltschaft hatte für die Hauptangeklagten Freiheitsstrafen zwischen acht und zehn Jahren gefordert.
Die Verteidigung beantragte hingegen deutlich mildere Strafen zwischen einem und vier Jahren.
Das Gericht bewegte sich damit teilweise im Bereich der Forderungen der Anklage – insbesondere beim Hauptangeklagten.






