Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Kosovo tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Der Bundesrat hat am 2. September die notwendigen Verordnungsänderungen zur Umsetzung der vereinbarten Zollkonzessionen beschlossen. Für Schweizer Unternehmen verbessert sich damit der Zugang zum kosovarischen Markt. Für die meisten Waren gelten künftig Zollvergünstigungen oder Zollfreiheit.
Das Abkommen wurde zwischen den vier EFTA-Staaten Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen und der Republik Kosovo vereinbart. Es soll die Rechtssicherheit und Planbarkeit im bilateralen Handel erhöhen und neue Möglichkeiten für Schweizer Unternehmen schaffen.
Für die Gesamtheit der heutigen Schweizer Ausfuhren nach Kosovo wird Zollfreiheit gelten, teilweise allerdings erst nach Ablauf vereinbarter Übergangsfristen. Das bilaterale Warenhandelsvolumen zwischen der Schweiz und Kosovo belief sich 2025 auf rund 175 Millionen Franken.
Handel zwischen Schweiz und Kosovo soll wachsen
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Kosovo haben sich in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt. Das Freihandelsabkommen soll den Handel weiter erleichtern und eröffnet insbesondere für Schweizer Waren und Dienstleistungen zusätzliche Chancen auf dem kosovarischen Markt.
Das Abkommen deckt zahlreiche Bereiche ab. Neben dem Warenhandel enthält es Bestimmungen zu Ursprungsregeln, technischen Handelshemmnissen sowie zu sanitären und phytosanitären Massnahmen.
Auch Handelserleichterungen, der Handel mit Dienstleistungen, der Schutz des geistigen Eigentums und Wettbewerbsfragen sind Bestandteil des Abkommens. Hinzu kommen Regelungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung sowie weitere rechtliche und horizontale Bestimmungen.
Kosovo gilt als junge Volkswirtschaft mit solidem Wachstum. Nach Angaben des Bundesrats wird die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere durch den inländischen Konsum, den Dienstleistungssektor und Reformbemühungen getragen.
Schweizer Unternehmen sollen gegenüber EU-Konkurrenz aufholen
Eine wichtige Bedeutung hat das Abkommen auch mit Blick auf den Wettbewerb mit Unternehmen aus der Europäischen Union. Zwischen der EU und Kosovo besteht seit 2016 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, das die schrittweise Errichtung einer bilateralen Freihandelszone vorsieht.
Das neue EFTA-Abkommen soll das Diskriminierungspotenzial für Schweizer Unternehmen auf dem kosovarischen Markt reduzieren. Damit erhalten Schweizer Anbieter bessere Voraussetzungen, um mit europäischen Wettbewerbern auf dem Markt zu konkurrieren.
Für die Schweizer Exportwirtschaft sind solche Abkommen besonders in handelspolitisch herausfordernden Zeiten von Bedeutung. Sie ermöglichen die Erschliessung zusätzlicher Absatzmärkte und tragen dazu bei, die Exportmärkte stärker zu diversifizieren.
Abkommen nach Zustimmung des Parlaments
Unterzeichnet wurde das Freihandelsabkommen am 22. Januar 2025. Die Eidgenössischen Räte genehmigten das Abkommen am 20. März 2026.
Mit dem nun beschlossenen Inkrafttreten setzt die Schweiz einen weiteren Teil ihrer Aussenwirtschaftsstrategie um. Gleichzeitig unterstreicht das Abkommen die engen bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Kosovo.
Die Schweiz engagiert sich weiterhin in Kosovo und unterstützt unter anderem Wirtschaftsreformen sowie die Integration des Landes in Strukturen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene.
Ab dem 1. Oktober 2026 gelten die neuen Regeln für den Handel zwischen den EFTA-Staaten und Kosovo. Für Schweizer Unternehmen entsteht damit ein verbesserter und rechtlich besser planbarer Zugang zum kosovarischen Markt.






