Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat die Ermittlungen zur Brandserie im Freiamt vom August 2025 abgeschlossen. Dem heute 31-jährigen Schweizer werden fünf teilweise versuchte Brandstiftungen vorgeworfen. Laut forensisch-psychiatrischem Gutachten war der Mann zum Tatzeitpunkt schuldunfähig.
Mehrere Brände in einer Nacht
In der Nacht vom 11. auf den 12. August 2025 kam es in Uezwil, Wohlen und Büttikon AG innerhalb kurzer Zeit zu mehreren Bränden. Betroffen waren unter anderem ein Holzstapel, ein Tankstellenlager, brennbares Material vor einem Wohnhaus sowie ein Lastwagen.
Die Feuerwehren konnten die einzelnen Brände rasch löschen und dadurch teilweise grössere Schäden verhindern. Dennoch entstand insbesondere bei der Tankstelle und am Lastwagen erheblicher Sachschaden.
Aufgrund der zeitlichen und örtlichen Nähe ging die Polizei von zusammenhängenden und absichtlich gelegten Bränden aus. Noch am frühen Morgen wurde ein dringend tatverdächtiger Mann festgenommen und eine Strafuntersuchung gegen ihn eröffnet.
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Fünf Brandstiftungen vorgeworfen
Die Untersuchungshandlungen der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten sind inzwischen abgeschlossen. Dem Beschuldigten werden insgesamt fünf teilweise versuchte Brandstiftungen in unterschiedlichen Schweregraden vorgeworfen.
Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass der Mann an einer paranoid-halluzinatorischen Störung leidet. Gemäss den gutachterlichen Feststellungen erlitt er im Tatzeitraum einen akuten Krankheitsschub und befand sich in einem psychotischen Zustand.
Dabei sei seine Impulskontrolle reduziert gewesen. Aufgrund dieser Feststellungen gilt der Mann laut Gutachten im Zusammenhang mit den vorgeworfenen Taten als schuldunfähig.
Staatsanwaltschaft beantragt ambulante Massnahme
Da aufgrund der gutachterlichen Beurteilung keine Strafe vorgesehen ist, beantragt die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Bremgarten eine ambulante Massnahme. Diese soll auf eine längerfristige Behandlung ausgerichtet sein und dazu beitragen, das Risiko weiterer Straftaten zu reduzieren.
Der entsprechende Antrag ist beim Bezirksgericht Bremgarten derzeit hängig. Über die Anordnung der Massnahme entscheidet das zuständige Gericht.
Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.






