Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) informiert in der Woche vom 20. April 2026 über die Einführung des neuen Kampfflugzeugs F-35A und die damit verbundenen Massnahmen rund um mehrere Militärflugplätze in der Schweiz.
Im Fokus stehen insbesondere Lärmschutzmassnahmen für die Bevölkerung sowie die Anpassung von Betriebsreglementen und raumplanerischen Grundlagen.
Einführung des F-35A in der Schweiz
Das neue Kampfflugzeug F-35A wird schrittweise in der Schweizer Luftwaffe eingeführt:
- Stationierung ab 2028 in Payerne
- Ab 2030 in Meiringen
- Ab 2032 in Emmen
Die Regierung sieht im neuen Jet eine deutliche Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz.
Lärmbelastung und Anpassungen im Flugbetrieb
Weniger Flugbewegungen durch Simulatortraining
Der F-35A verursacht bei einzelnen Starts und Landungen eine höhere Lärmbelastung als die bisherigen Jets F/A-18 und F-5. Insgesamt soll die Belastung jedoch stabil bleiben.
Geplant sind unter anderem:
- Reduktion der Flugbewegungen um rund 50 Prozent
- Mehr Training im Simulator
- Längere, aber weniger häufige Flüge
- Verzicht auf Trainingsflüge am Montagmorgen und Freitagnachmittag
Die Luftwaffe rechnet jährlich mit folgenden Bewegungen:
- Payerne: ca. 4200 Starts/Landungen
- Meiringen: ca. 2040
- Emmen: ca. 1090
Schallschutz für betroffene Liegenschaften
Rund um die Militärflugplätze Meiringen, Payerne und Emmen sind mehrere Wohngebäude von Lärmgrenzwertüberschreitungen betroffen.
Geplante Massnahmen:
- Einbau von Schallschutzfenstern
- Finanzierung vollständig durch den Bund
- Umsetzung ab voraussichtlich 2027
Betroffen sind:
- ca. 30 Liegenschaften in Meiringen
- ca. 30 Liegenschaften in Payerne
- ca. 170 Liegenschaften in Emmen
Raumplanung und rechtliche Verfahren
Parallel zur Einführung laufen zwei zentrale Verfahren:
Sachplan Militär
- Festlegung der Rahmenbedingungen für militärische Infrastruktur
- Definition der Lärmgrenzwerte pro Standort
Militärisches Plangenehmigungsverfahren
- Regelung der Betriebszeiten
- Festlegung von Lärmschutzmassnahmen
- Definition möglicher Ausnahmen
Beide Verfahren werden ab Mitte Mai 2026 gestartet.
Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung
Das VBS informiert die Bevölkerung direkt an den betroffenen Standorten:
- Meiringen
- Payerne
- Emmen
Die Veranstaltungen dienen dazu, Fragen zu klären und die geplanten Massnahmen zu erläutern.






