Der frühere Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz hat am Dienstag vor dem Zürcher Obergericht einen vollständigen Freispruch gefordert. Im Zentrum seiner Aussagen standen Beteiligungen an Unternehmen, die später von Raiffeisen übernommen wurden. Vincenz erklärte, mögliche Interessenkonflikte seien ihm damals nicht bewusst gewesen.
Pierin Vincenz, der frühere Chef von Raiffeisen Schweiz, hat sich am zweiten Prozesstag vor dem Zürcher Obergericht gegen die Vorwürfe verteidigt. Der 70-Jährige bestritt, seine Position als Bankchef für persönliche Vorteile oder zur Beeinflussung von Übernahmeentscheiden genutzt zu haben.
Raiffeisen hatte während seiner Amtszeit Unternehmen übernommen, an denen Vincenz zuvor selbst beteiligt gewesen war. Vor Gericht erklärte der ehemalige Bankchef, er habe darin keinen Interessenkonflikt gesehen.
Er habe dem Thema möglicherweise zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt, sagte Vincenz. Persönlich bereichert habe er sich nach eigener Darstellung nicht.
Gericht reagiert kritisch auf «Unerfahrenheit»
Besonders deutlich wurde die Auseinandersetzung, als Vincenz seine damalige Einschätzung mit einer gewissen «Unerfahrenheit» erklärte. Beim vorsitzenden Richter stiess diese Begründung auf Unverständnis.
Der Gerichtspräsident reagierte sinngemäss mit dem Hinweis, dass Vincenz angesichts seiner Position und seines beruflichen Werdegangs nicht einfach Unerfahrenheit geltend machen könne. Zu diesem Zeitpunkt war Vincenz bereits seit mehreren Jahren Chef von Raiffeisen Schweiz.
Vincenz bestritt zudem, seine Stellung innerhalb der Bank genutzt zu haben, um Übernahmeentscheidungen zu beeinflussen. Diskussionen habe es selbstverständlich gegeben, erklärte er. Die zuständigen Gremien habe er jedoch nicht gesteuert oder beeinflusst.
Vincenz will Privatleben aus Prozess heraushalten
Gleich zu Beginn seiner Befragung machte Vincenz deutlich, dass er keine detaillierten Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen machen wolle. Er begründete dies mit der grossen öffentlichen Aufmerksamkeit, die der Fall ausgelöst habe.
Er wolle sich selbst und sein Umfeld schützen, erklärte der ehemalige Raiffeisen-Chef. Zu seinem Wohnort machte er allerdings Angaben: Nachdem seine Villa in Niederteufen im Kanton Appenzell Ausserrhoden verkauft worden war, zog Vincenz ins Tessin nach Figino bei Lugano.
Seinen persönlichen Zustand bezeichnete er als angespannt, aber grundsätzlich in Ordnung. Auch zu den im Verfahren thematisierten Besuchen in Stripclubs blieb er bei seiner bisherigen Darstellung. Diese seien geschäftlicher Natur gewesen und er habe die Hintergründe bereits vor dem Bezirksgericht Zürich erläutert.
Anwälte scheitern erneut mit Anträgen
Zu Beginn des zweiten Prozesstages befasste sich das Obergericht zudem mit mehreren Anträgen der Verteidigung. Die Anwälte hatten erneut versucht, den Prozess zum Abbruch zu bringen.
Das Gericht lehnte die Anträge jedoch ab. Damit wurde die Befragung des ehemaligen Raiffeisen-Chefs fortgesetzt.
Das Verfahren vor dem Zürcher Obergericht dreht sich unter anderem um die Frage, ob Vincenz seine damalige Position bei Raiffeisen dazu genutzt hatte, eigene wirtschaftliche Interessen im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen zu verfolgen. Vincenz weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück und verlangt einen vollständigen Freispruch.






