Plötzlich zurück – aber nicht gratis
Viele Reisende atmen auf: Die ersten Evakuierungsflüge aus dem Nahen Osten sind gestartet.
Doch für die Heimreise mit der Bundesregierung könnte später eine Rechnung folgen. Denn die staatliche Rückholung ist zwar eine Hilfe – kostenlos ist sie in der Regel nicht.
Erste Evakuierungsflüge bereits gelandet
Ein erster Evakuierungsflug aus dem Oman ist am Morgen in Frankfurt gelandet. Weitere Flüge aus der Krisenregion sind bereits geplant, um deutsche Staatsbürger sicher zurückzubringen.
Die Aktion wird von der Bundesregierung organisiert, nachdem sich die Lage im Nahen Osten zugespitzt hat. Ziel ist es, möglichst viele Reisende schnell aus der Region herauszubringen.
Warum Reisende für den Evakuierungsflug zahlen müssen
Wer einen solchen Flug nutzt, muss sich in der Regel finanziell beteiligen.
Das Auswärtige Amt erhebt dafür einen Kostenbeitrag – so sieht es das deutsche Konsulargesetz vor.
Typisch ist laut Behörden:
Die Kosten orientieren sich am Preis eines Economy-Linienflugs
Die Rechnung kommt erst nach der Rückkehr
Die Beteiligung ist bei staatlichen Rückholaktionen üblich
Ähnlich lief es bereits während der weltweiten Rückholaktionen in der Coronapandemie.
Was mit Pauschalreisen und gestrichenen Flügen passiert
Viele Betroffene fragen sich: Muss ich überhaupt einen Evakuierungsflug nehmen?
Hier kommt es auf die Art der Buchung an:
Bei Pauschalreisen
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, eine Rückreise zu organisieren.
Bei individuell gebuchten Flügen
Die Airline muss bei Annullierungen normalerweise kostenlos Ersatz anbieten.
Das kann etwa ein anderer Flug oder eine Umbuchung sein.
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Kann man sich das Geld später zurückholen?
Die Chancen dafür sind eher gering.
Reiserechtsexpertin Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum verweist auf frühere Gerichtsentscheidungen. Demnach konnten Reisende bei ähnlichen Rückholaktionen während der Pandemie keine Rückerstattung verlangen.
Der Grund:
Die EU-Fluggastrechte gelten nur für kommerzielle Flüge
Evakuierungsflüge sind staatliche Sonderflüge
Deshalb greifen die üblichen Passagierrechte hier nicht.
Auch Ansprüche aus der Pauschalreise-Richtlinie sind bislang juristisch nicht eindeutig geklärt. Laut Berichten, unter anderem laut gmx.ch, bleibt für viele Betroffene daher oft nur die Beteiligung an den Kosten.
Das sollten Reisende jetzt wissen
Wer aktuell aus der Krisenregion ausgeflogen wird, sollte diese Punkte im Blick behalten:
Evakuierungsflüge sind staatliche Hilfe, aber nicht gratis
Die Kosten entsprechen meist einem normalen Economy-Flug
Eine spätere Rückerstattung ist in vielen Fällen unwahrscheinlich
Pauschalreisende sollten zuerst ihren Reiseveranstalter kontaktieren






